Blickpunkt Bundestag
Mai 3/2003
(6) Außer- und überplanmäßige Ausgaben
Außerplanmäßig sind Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan kein Ausgabetitel vorgesehen ist. Überplanmäßig sind Ausgaben, die die vorgesehene Höhe des Ausgabetitels überschreiten, ohne dass der Haushaltsplan dies zulässt. Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben sollen durch Einsparungen bei anderen Ausgaben in demselben Einzelplan ausgeglichen werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0303/00_sonderthema_definitionen/0303018_6