Blickpunkt Bundestag
Mai 3/2003
(5) Finanzplan
Zusammenfassende Darstellung der fünfjährigen Finanzplanung, die der Haushaltswirtschaft des Bundes zu Grunde zu legen ist. Der Finanzplan wird vom Bundesfinanzminister aufgestellt, von der Bundesregierung beschlossen und Bundestag und Bundesrat vorgelegt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0303/00_sonderthema_definitionen/0303018_5