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Juni 4/2003
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(4) Zustimmungsgesetze

Zustimmungsgesetze sind Gesetze, die die Rechte der Länder in besonderer Weise berühren. Ein Nein des Bundesrates zu einem solchen Gesetz kann vom Bundestag nicht überstimmt werden. Nur im Vermittlungsausschuss können Bundesrat und Bundestag dann noch zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Diese Neuformulierung muss dann erneut vom Bundestag verabschiedet werden und die Zustimmung des Bundesrates finden. Zustimmungsgesetze sind unter anderem solche, die die Verfassung ändern, die das Finanzaufkommen der Länder betreffen und die in die Verwaltungshoheit der Länder eingreifen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0304/00_sonderthema_definitionen_20/0304020_4
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