Deutscher Bundestag
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Oktober 6/2003
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(1) Vorrechte

Sie (oder mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten) können Gesetzentwürfe einbringen, auch in der dritten Lesung noch Änderungen verlangen, die Vertagung von Einzelpunkten oder ganzer Sitzungen beantragen, die Beschlussfähigkeit des Plenums in Zweifel ziehen, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen oder Enquete-Kommissionen – hierzu ist ein Antrag eines Viertels der Bundestagsmitglieder notwendig – beantragen, namentliche Abstimmungen oder auch das Aufsetzen von Aktuellen Stunden auf die Tagesordnung verlangen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306020/0306020_1
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