Deutscher Bundestag
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Oktober 6/2003
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(2) Zweite Fünf-Prozent Klausel

Das ist nur scheinbar eine Doppelung. Zwar gilt schon beim Einzug von Parteien in den Bundestag, dass sie mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhalten müssen. Doch können Einzelbewerber über die Erststimme auch direkt gewählt werden. Außerdem legt das Bundeswahlgesetz fest, dass auch Parteien, die zwar an der Fünf-Prozent-Klausel scheitern, die aber mindestens drei Wahlkreisgewinner im Bundestag stellen, ebenfalls im Verhältnis der Zweitstimmen mit Mandaten berücksichtigt werden. Sie können aber nur dann im Parlament eine Fraktion bilden, wenn sie mindestens fünf Prozent der Abgeordneten stellen. Die PDS scheiterte 2002 an der Fünf-Prozent-Klausel, zudem schafften lediglich zwei Bewerberinnen den direkten Einzug. Deshalb sind diese beiden „fraktionslos“.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306020/0306020_2
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