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Zahl der monatlich eingelösten
Vermittlungsgutscheine schwankt
Arbeitslosigkeit
Wirtschaft und Arbeit. Von April 2002 bis Dezember 2003 sind
insgesamt 48.359 Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose
eingelöst worden. Dies geht aus einem Bericht der
Bundesregierung zur Entwicklung von Qualitätsstandards in der
privaten Arbeitsvermittlung (15/2521) hervor. Der
Vermittlungsgutschein war vor zwei Jahren als neues und bis Ende
2004 befristetes Förderinstrument für Arbeitslose
eingeführt worden. Er ermöglicht es Arbeitslosen, bei
Übernahme der Kosten durch die Bundesagentur für Arbeit
private Arbeitsvermittler ihrer Wahl einschalten zu können.
Die drei Monate gültigen Vermittlungsgutscheine können
all jene erhalten, die Anspruch auf Arbeitslosengeld oder
Arbeitslosenhilfe haben, heißt es in dem Bericht.
Voraussetzung sei, dass sie drei Monate ohne Arbeit und noch nicht
vermittelt worden sind. Anspruch auf den Vermittlungsgutschein
hätten auch Arbeitnehmer in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
oder so genannten Strukturanpassungsmaßnahmen. Die Höhe
des Vergütungsanspruchs aus dem Vermittlungsgutschein sei
abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit und dürfe
höchstens 2.500 Euro betragen. Der Gutschein werde von der
Arbeitsverwaltung ausgezahlt, wenn es aufgrund der Tätigkeit
privater Vermittler zur Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gekommen ist.
Seit Einführung des Vermittlungsgutscheins im April 2002
bis zum Jahresende 2003 seien 689.366 Vermittlungsgutscheine
ausgegeben worden. Nach verhaltenem Beginn sei die Zahl der
monatlich eingelösten Gutscheine gestiegen und habe im
September 2002 den Jahresspitzenwert von 2.092 erreicht. Im
vergangenen Jahr sei eine ähnliche Entwicklung auf
höherem Niveau zu beobachten gewesen, die im September 3.844
eingelöste Gutscheine erreicht habe. Die Tatsache, dass
weniger als zehn Prozent der ausgegebenen Gutscheine eingelöst
werden, ist für die Regierung zum Teil darauf
zurückzuführen, dass wegen der Befristung auf drei Monate
mehrere Gutscheine für dieselbe arbeitslose Person ausgegeben
werden. Dies gelte für die Fälle, in denen die
Beschäftigungssuche länger dauert. Zum anderen
beauftragten nicht alle Arbeitslosen private Arbeitsvermittler,
sondern beschränkten sich auf die Eigensuche. Neu
gegründete Vermittlungsunternehmen setzten auf die Vermittlung
von Arbeitsuchenden mit Anspruch auf Gutschein und
befürworteten die Beibehaltung dieses Instruments über
das Jahr 2004 hinaus.
Wie es weiter heißt, haben die beteiligten Verbände im
Dezember vergangenen Jahres im Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit eine freiwillige Verpflichtung zur Einhaltung
von Qualitätsstandards in der privaten Arbeitsvermittlung
unterzeichnet. Unterschieden werde dabei zwischen persönlichen
und fachlichen Voraussetzungen, institutionellen Rahmenbedingungen
sowie einer prozessorientierten Qualitätssicherung. Es werde
angestrebt, die Qualitätsstandards werbewirksam einzusetzen
und im Internet zu veröffentlichen.
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