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Erneuerbare Energien im Blickfeld
Bundesregierung legt Gesetzentwurf
vor
Umwelt. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich
(15/2539) vorgelegt. Mit der Nachhaltigkeitsstrategie habe sie das
Ziel gesetzt, dass Erneuerbare Energien (EE) bis Mitte des
Jahrhunderts rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken
sollen.
Eine Neuregelung sei weiterhin notwendig, da die Bundesrepublik
Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung
der Stromerzeugung aus EE-Quellen im Elektrizitätsbinnenmarkt
verpflichtet sei. Schließlich habe der Erfahrungsbericht zum
Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) trotz erkennbarer Erfolge an
verschiedenen Stellen einen Änderungsbedarf deutlich
gemacht.
Zu den finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen
Haushalte heißt es, es sei nicht auszuschließen, dass es
in Folge der Neuregelung zu geringfügig höheren
Haushaltsausgaben für den Strombezug von Bund, Ländern
und Kommunen komme. Dabei würden die sich aus dem
Gesetzentwurf ergebenden zusätzlichen Kosten von den
zuständigen Ressorts im Rahmen der für ihre
Einzelpläne geltenden Finanzplanansätze gedeckt.
Der Bundesrat unterstreicht in seiner Stellungnahme die
Notwendigkeit der EE-Förderung als wichtigen Bestandteil einer
nachhaltigen Energieversorgung. Diese müsse aber der
Sicherheit, der Preiswürdigkeit und der
Umweltverträglichkeit gleichermaßen gerecht werden. Vor
diesem Hintergrund sei die Novellierung als das derzeit wichtigste
Fördergesetz zur Erreichung des durch die EU-Richtlinie
vorgegebenen Ausbauzieles für Erneuerbare Energien im Bereich
der Stromerzeugung dringend geboten. Problematisch sei allerdings,
dass den durch Windkraftstromeinspeisung bedingten und regional
konzentrierten zunehmenden Netzengpässen kaum Rechnung
getragen werde. Die Länderkammer hält den Gesetzentwurf
daher insgesamt für überarbeitungsbedürftig.
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