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Das Parlament
Nr. 18 / 26.04.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Hartmut Hausmamn

EVP nimmt an der Abstimmung wegen Nennung Italiens nicht teil

EU-Parlament fordert Gewährleistung des Medienpluralismus

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit verlangt freie und pluralistische Medien. Wenn die Mitgliedstaaten der EU dafür nicht ausreichend die Voraussetzungen schaffen, habe die Europäische Union im Rahmen ihrer Zuständigkeit die politische und rechtliche Verpflichtung dafür zu sorgen, dass der Medienpluralismus respektiert wird. Diese Forderung ist die zentrale Aussage eines am 22. April verabschiedeten Initiativberichts des Europäischen Parlaments zu den Gefahren der Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in der EU - vor allem in Italien.

Die Aufnahme des Hinweises auf Italien schon im Titel des Berichts, was sicherlich auch wegen des bevorstehenden Europawahlkampfs erfolgte, hatte die ganze Woche immer wieder zu scharfen Auseinandersetzungen zwischen der EVP, in der die Abgeordneten von Berlusconis Partei Forza Italia vertreten sind, und praktisch allen anderen Fraktionen geführt. Der EVP wurde vorgeworfen, durch immer neue Änderungsanträge die Verabschiedung des Berichts verhindern zu wollen, was schließlich dazu führte, dass Präsident Cox nach mehreren Vermittlungsversuchen die Zustimmung dazu erhielt, keinen der rund 600 Änderungsanträge zur Abstimmung zu stellen. Die christdemokratische EVP, mit 232 Abgeordneten größte Fraktion, drohte daraufhin, bei der Abstimmung den Saal zu verlassen, blieb dann aber doch, beteiligte sich aber nicht an der Abstimmung. Das Votum fiel dementsprechend mit 237 gegen 24 Stimmen besonders deutlich aus.

In dem Bericht wird die EU-Kommission aufgefordert, die Situation in den einzelnen Ländern zu überprüfen und eine Richtlinie zum Schutz des Medienpluralismus in Europa vorzubereiten. Der Schutz der Medienvielfalt müsse zu einer der Prioritäten des EU-Wettbewerbsrechts erhoben werden. Eine beherrschende Stellung eines Medienunternehmens müsse als ein Hindernis für den Medienpluralismus in der EU angesehen werden und Gegenmaßnahmen bewirken. So müsse es durch EU-Gesetzgebung für unvereinbar erklärt werden, dass Politiker unmittelbare wirtschaftliche Interessen in den Medien verfolgten. Hier sei eine zu große Gefahr für den politischen Missbrauch dieser Macht gegeben.

Der Bericht der niederländischen Liberalen Johanna Boogerd-Quaak wird durch eine Studie des Europäischen Medieninstituts untermauert, wonach es in jedem von acht untersuchten Ländern Hinweise gibt, die eine weitere Überprüfung erforderlich machen. Diese Länder waren Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Niederlande, Polen, Schweden und Großbritannien. In der Debatte wurde aber auch auf deutliche Gefahren in Belgien hingewiesen. Immer mehr Medien befänden sind nach Fusionen, Übernahmen und Querbesitz in immer weniger Händen. Europa sei dabei, den USA, wo ein halbes Dutzend Unternehmen den Medienmarkt kontrollieren, nachzueifern.

So wird unter anderem beanstandet, dass in Spanien der Druck der Regierung auf den Fernsehsender TVE dazu geführt habe, dass Ermittlungsergebnisse bei der Suche nach den Tätern der Anschläge vom 11. März unterdrückt wurden. Bei Italien wird auf die eindeutige Gefahr schwerer und lang anhaltender Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit hingewiesen. Die Besonderheit des italienischen Systems der Zusammenballung von wirtschaftlicher, politischer und Medienmacht in den Händen von Silvio Berlusconi sei einzigartig. Das Beispiel könnte ohne Gegenmaßnahmen dazu anregen, dass ähnliche Situationen auch in anderen Mitgliedstaaten auftreten könnten, wenn Medienmogule wie Rupert Murdoch politisch tätig würden. H. H.

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