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Das Parlament
Nr. 18 / 26.04.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Hartmut Hausmann

Viele Anlagen sind umzurüsten

EU-Standards für Tunnel

Nach den zum Teil katastrophalen Tunnel-

unglücken mit ungewöhnlich vielen Opfern in den vergangenen Jahren in Europa sollen nun die Mindestanforderungen an die Tunnelsicherheit erhöht und überall in der EU vereinheitlicht

werden. Ein entsprechender Richtlinienvorschlag der Kommission wurde am 20. April vom EU-Parlament in zweiter Lesung verabschiedet, nachdem der EU-Ministerrat alle Änderungen des Parlaments aus erster Lesung zur Verbesserung der Sicherheitsausrüstungen in den Tunneln übernommen hatte.

Die Sicherheitsvorschriften sollen nur für Tunnel innerhalb des transeuropäischen Verkehrsnetzes gelten, die länger als 500 Meter sind. Dies wird von der Brüsseler Behörde damit begründet, dass die betroffenen Nutzer aus Tunneln mit einer Länge von unter 500 Metern in der Regel bei einem Brand schnell genug ins Freie gelangen können. Zu den Minimalstandards gehören unter anderem Feuerfestigkeit der Baustruktur, Notbeleuchtung und Nottelefone, Feuerlöscher und automatische Störungsmelder. Für Tunnel ab 1.000 Meter Länge und mit mehr als 2.000 Fahrzeugen am Tag auf jeder Fahrspur werden mindestens alle 500 Meter Notausgänge und zusätzliche Lüftungen und Wasseranschlüsse verlangt. Neu erbaute Tunnel sollen nur mit Ausweichbuchten (ab 1.500 Meter) und Doppeltunnel mit Notdurchfahrten für Rettungsdienste zugelassen werden. Nach den Bestimmungen müssen alle schweren Fahrzeuge und Busse, die durch Tunnel fahren, mit Feuerlöschern ausgestattet sein. Von wenigen Ausnahmebestimmungen abgesehen, müssen die neuen Sicherheitsbestimmungen innerhalb von zehn Jahren umgesetzt werden, wobei mindestens 50 Prozent der Tunnel die Bestimmungen schon nach sechs Jahre erfüllen müssen. Betroffen sind in der EU 512 Tunnel. Bis 2010 müssen 55 Tunnel in Deutschland die Kriterien erfüllen. H. H.

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