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Kein Weihnachtsgeld bei den drei "Post-AGs"
Beamte
Wirtschaft und Arbeit. Nicht dem Innenausschuss, sondern dem
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit wurde am 1. Juli die
zuständige Erörterung eines Gesetzentwurfs der
Bundesregierung überwiesen. Mit einer Änderung des
Postpersonalrechtsgesetzes (15/3404) soll das Dienstrecht der
beschäftigten Beamten bei der Deutschen Post AG, der Deutschen
Postbank AG und der Deutschen Telekom AG flexibilisiert werden. In
der Begründung heißt es, die sich verschärfende
Wettbewerbslage der Post-Aktiengesellschaften erfordere die weitere
Stärkung des Leistungsprinzips, um Nachteile gegenüber
den Mitbewerbern, bei denen keine Beamten beschäftigt sind,
auszugleichen. Mitte des vergangenen Jahres seien bei den drei
Aktiengesellschaften 158.618 Beamte beschäftigt gewesen, von
denen 30.929 beurlaubt waren.
Zunehmende Spannung vermeiden
Die Regierung hält es für erforderlich, die zunehmende
Spannung zwischen Tarifentlohnung und Beamtenbesoldung zu mindern.
Die Unternehmen seien bestrebt, die Produktivität ihrer
Beschäftigten mit finanziellen Anreizen zu stärken. Die
Neufassung des Gesetzes soll es ermöglichen, diesen
Bestrebungen nachkommen zu können. Durch den Wegfall der
jährlichen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) stünden Mittel
zur Teilfinanzierung der bei den Post-Aktiengesellschaften
üblichen Sonderzahlungen und Leistungsentgelte zur
Verfügung. Mit der Streichung überschreite der
Gesetzgeber nicht seinen Gestaltungsspielraum, heißt es. Die
verbleibende Höhe des verfügbaren Einkommens stelle auch
bei den unteren Besoldungsgruppen eine "amtsangemessene Besoldung"
dar.
Die Privatisierung der Deutschen Bundespost habe zu einer
dienstrechtlichen Ausnahmesituation geführt, zu deren
Bewältigung weitere Sonderregelungen für die Beamten
erforderlich seien. Durch die mit der Privatisierung sich laufend
verändernde Aufgabenstellung der Aktiengesellschaften
bestünden zwischen den Beamten dort und den Beamten bei
Behörden so "schwerwiegende Unterschiede", dass
unterschiedliche Bezahlungsbedingungen zwischen diesen beiden
Beamtengruppen sachlich begründet und gerechtfertigt seien,
stellt die Regierung fest. Der Wegfall des Weihnachtsgeldes soll
für die Beamten nur während ihres aktiven
Dienstverhältnisses gelten, nicht für die
Versorgungsempfänger.
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