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bob
Gegen diskriminierende Behandlung vorgehen
Entschließung
Recht. Der Bundestag hat am 1. Juli eine Entschließung zu
einer EU-Richtlinie mehrheitlich angenommen, die ein Verbot der
Diskriminierung bei der Versorgung mit Gütern und
Dienstleistungen enthält. Ein solches Verbot, so die Mehrheit
aus SPD und Bündnisgrünen, würde es
Diskriminierungsopfern ermöglichen gegen diskriminierende
Behandlung vorzugehen und in Fällen, in denen tatsächlich
der Nachweis einer Diskriminierung erbracht wurde, angemessenen
Schadenersatz zu beanspruchen. Die Vorschriften sollten jedoch
pragmatisch sein. Sie sollten beispielsweise nicht herangezogen
werden, um eine Unterscheidung nach Geschlecht zu verbieten im
Zusammenhang mit Gütern und Dienstleistungen, die
ausschließlich oder in erster Linie für die
Anhörigen nur eines Geschlechts bestimmt sind.
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