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sas
Meldepflichten nicht erweitern
Öko-Landbau
Verbraucherschutz. Keine Mehrheit hat am 1. Juli ein
Gesetzentwurf des Bundesrates (15/2059) gefunden, der sich mit dem
ökologischen Landbau beschäftigt. Der Bundestag lehnte
ihn mit den Stimmen der Koalition auf Empfehlung des
Verbraucherschutzausschusses (15/2059) ab.
Er hatte zum Ziel, die Meldepflichten der Kontrollstellen zu
erweitern. Nach Ansicht der Länderkammer hat das
Nitrofen-Problem im ökologischen Landbau Defizite bei den im
Öko-Landbaugesetz verankerten Meldepflichten deutlich gemacht.
Sie argumentierte, dass nicht ausreichend geregelt sei, wie
Verstöße zurückverfolgt werden können. Sie
wollte das Gesetz so ändern, dass die Kontrollstelle bei
begründetem Verdacht die betroffene Landesbehörde
über die Verstöße eines Zulieferunternehmens
informieren müsse. Die Koalition hatte ihre Haltung damit
begründet, dass die Nitrofenfunde kein Problem des
ökologischen Landbaus darstellten, sondern auf einem "ganz
gängigen" Fehlverhalten beruhten.
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