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Das Parlament
Nr. 28 / 05.07.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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bob

Unternehmensabschlüsse prüfen

Vom Staat beauftragtes Gremium

Recht. Die Bundesregierung möchte ein von staatlicher Seite beauftragtes privatrechtliches Gremium schaffen, das - neben Abschlussprüfer und Aufsichtsrat - die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen zu prüfen hat. Sie begründet dies in einem Gesetzentwurf (15/3421) damit, Unternehmensskandale der Vergangenheit, verursacht durch Bilanzmanipulationen, hätten das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt erschüttert. Es sei das vordringliche Ziel der Regierung, das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit von Unternehmensabschlüssen und damit in den Kapitalmarkt wiederherzustellen.

Ziel sei es, Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung von Unternehmensabschlüssen und -berichten präventiv entgegenzuwirken und, sofern Unregelmäßigkeiten dennoch auftreten, diese aufzudecken und den Kapitalmarkt darüber zu informieren. Gegenwärtig umfasse das deutsche System zur Durchsetzung der Rechnungslegungsvorschriften im Wesentlichen die Prüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse durch den Abschlussprüfer und den Aufsichtsrat. Darüber hinaus bestünden aktienrechtliche Vorschriften zur Nichtigkeit von Jahresabschlüssen sowie Straf- und Sanktionsvorschriften.

Eine mit diesem Gesetz einzurichtende Prüfstelle werde tätig, sobald ihr Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) sie zur Prüfung auffordere. Außerdem werde die Prüfstelle stichprobenartig die Prüfung bei den Unternehmen vornehmen.

Die Zusammenarbeit der Unternehmen mit der Prüfstelle erfolge auf freiwilliger Basis. Verweigere ein Unternehmen der Prüfstelle den Zutritt, gewähre es ihr keine Akteneineinsicht und behindere es auf sonstige Weise die Prüfung, so berichte die Prüfstelle der BAFin darüber. Sie erhalte die Befugnis, die Prüfung gegebenenfalls mit hoheitlichen Mitteln durchzusetzen und das Unternehmen zur Veröffentlichung festgestellter Rechnungslegungsfehler zu verpflichten.

Vorgaben des Bilanzrechts umsetzen

Die Bundesregierung möchte darüber hinaus im Hinblick auf die aktuelle internationale Entwicklung im Bereich der Kapitalmärkte und der internationalen Rechnungslegungsstandards das Vertrauen in die Aussagekraft von Unternehmensabschlüssen stärken. Dazu gelte es, entsprechende Vorgaben des europäischen Bilanzrechts in deutsches Recht umzusetzen, betont die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (15/3419).

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