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Das Parlament
Nr. 28 / 05.07.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Bundestag beschließt Gesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz

Gegen das Votum der Opposition

Umwelt. Mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 1. Juli den Regierungsentwurf zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (15/3168) auf Empfehlung des Umweltausschusses (15/3455) in geänderter Fassung angenommen. Damit ziehe die Regierung die Konsequenzen aus der Hochwasser-Katastrophe im August 2002, so die Bündnisgrünen im Ausschuss.

Die Initiative berücksichtige Ökologie und Ökonomie in ausgewogenem Maße und verbessere die Möglichkeiten, weiteren Überschwemmungen vorzubeugen. In diesem Sinne sei ein differenziertes Ackerbau-Verbot in gefährdeten Gebieten vorgesehen. Die fast zwei Jahre zurückliegende Hochwasser-Katastrophe habe deutlich gemacht, dass auch im Baurecht nicht alles so bleiben könne wie bisher. Der Union warf die Fraktion vor, nur ökonomische Interessen zu berück-sichtigen. An einem Gesetzentwurf zu einer besseren Vorbeugung sei die CDU/CSU nicht interessiert.

Die größte Oppositionsfraktion legte einen Ent-schließungsantrag (15/3480) vor, der bei Enthaltung der FDP mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen im Plenum abgelehnt wurde. Darin sprachen sich die Parlamentarier dafür aus, die deutsche Hochwassergesetzgebung in ein gesamteuropäisches Konzept einzubetten und die bestehenden Regelungen gemeinsam mit den Ländern auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Gesetzesinitiative der Regierung sei problematisch, so die Union, da sie Rechtsunsicherheit schaffe und somit eine Prozesslawine zu erwarten sei. Auch führe die neue Gesetzgebung zu Beschränkungen des Eigentums und zu Wertminderungen des Bodens. Die Abgeordneten gehen davon aus, dass viele Änderungen des Gesetzentwurfs Verhandlungsmasse für den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sind.

Die SPD warf der Union vor, ihren Entschließungsantrag sehr spät eingebracht zu haben. Im Übrigen gebe es ein EU-integriertes Konzept bereits, da der Gesetzentwurf mit der Wasserrahmenrichtlinie vereinbar sei. Zudem widerspreche die Union ihren Grundsätzen, indem sie in einzelnen Bereichen die Kompetenzen der Länder missachte. Die FDP räumte ein, dass zusätzliche Regelungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes nötig seien. Der Entwurf habe aber deutliche Schwächen. So würden Unklarheiten nicht beseitigt und ein enormer Bürokratieaufwand betrieben. Zudem passten die Neuregelungen nicht in die Konzeption der EU. Die Fraktion plädierte dafür, künftige Bauherren auf Risiken im Zusammenhang mit Überschwemmungen hinzuweisen. Auch sei es nötig, die Hochwasser-Vorhersage durch Satelliten-Nutzung zu verbessern. Ein Entschließungsantrag der FDP (15/3481) wurde ebenfalls zurückgewiesen.

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