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Das Parlament
Nr. 28 / 05.07.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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vom

Gesundheitsgefahren eindämmen

Tabakkonsum

Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Bundesregierung will die Gefahren für die Gesundheit, die vom Konsum von Tabakwaren ausgehen, eindämmen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (15/3353) vorgelegt.

Das Tabakrahmenübereinkommen sei das erste Übereinkommen der Vereinten Nationen, das sich in umfassender Weise den Gesundheitsschutz zum Ziel gesetzt habe. Unter anderem hebe es die Bedeutung von Steuer- und Preispolitik für den Tabakkonsum vor allem Jugendlicher hervor und enthalte allgemeine Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen, so die Regierung. Die Vertragsparteien würden verpflichtet, Richtlinien für die Prüfung und Messung der Inhaltsstoffe und Schadstoffbelastungen von Tabakerzeugnissen zu entwerfen und den Herstellern und Importeuren Angaben dazu vorzuschreiben. Geregelt werde ferner die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen. Demnach müssten mindestens 30 Prozent der Hauptsichtflächen der Verpackung der Tabakprodukte durch gut sichtbare Gesundheitswarnungen in Form von Schrift, Bildern oder einer Kombination von beidem in Anspruch genommen werden. Verboten würden irreführende Bezeichnungen, die den "falschen Eindruck" vermitteln, ein bestimmtes Produkt sei weniger schädlich als andere. Zu solchen irreführenden Formulierungen könnten Bezeichnungen gehören wie "leicht", "mild" oder "mit niedrigem Teergehalt". Ein umfassendes Werbeverbot könne den Konsum eindämmen. Daher verpflichten sich die Vertragsparteien, heißt es weiter, sich innerhalb von fünf Jahren auf ein Werbeverbot zu zu bewegen. Auch solle der Verkauf von Tabakerzeugnissen an Minderjährige verboten werden.

In einer Anlage zum Abkommen hat die deutsche Delegation erklärt, dass die Bundesrepublik die EU-Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen will. Es dürfe daher nicht davon ausgegangen werden, dass Deutschland mit seiner Zustimmung zur Unterzeichnung des Übereinkommens der Weltgesundheitsorganisation auch die Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie anerkennt.

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