Deutscher Bundestag
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Wahlperiode

Die Wahlperiode beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages, der spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zusammenkommen muss. Der 15. Deutsche Bundestag ist am 22. September 2002 gewählt worden und am 17. Oktober 2002 erstmalig zusammengetreten. Damit endete die 14. Wahlperiode. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es, wenn der Bundestag aufgelöst wird. Dann müssen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181817
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