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15. Wahlperiode
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Ausschuss für Kultur und Medien
Aufgaben und Arbeit

Das Aufgabengebiet des Ausschusses für Kultur und Medien umfasst neben dem Zuständigkeitsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auch die auswärtige Kulturpolitik. Der Ausschuss befasst sich in erster Linie mit Kulturbelangen, die von nationaler Bedeutung sind. Das breite Themenspektrum reicht dabei von der Kulturförderung über die Erinnerungskultur bis zur Filmförderung. Mit dem Ausschuss für Kultur und Medien haben Künstler und Kulturschaffende auf Bundesebene überdies einen wichtigen Ansprechpartner für ihre Anliegen.

Ein zentrales Gesetzgebungsverfahren für den Ausschuss war im Jahre 2003 die Novellierung des Filmförderungsgesetzes, die die Stärkung der deutschen Filmwirtschaft und die Verbesserung der Erfolgschancen des deutschen Films im In- und Ausland zum Ziel hat. Im Jahre 2004 stand die Novellierung des Deutsche-Welle-Gesetzes an, mit der angesichts veränderter Gegebenheiten und Erfordernisse eine Neugestaltung des deutschen Auslandsrundfunks und seines Programmauftrags erreicht werden soll.

Weitere Themen, mit denen sich der Ausschuss für Kultur und Medien in der 15. Wahlperiode bereits beschäftigt hat oder noch beschäftigen wird, sind u.a.:

Der Ausschuss lässt sich im Rahmen seiner Beratungen regelmäßig durch die zuständigen Minister über aktuelle Entwicklungen Bericht erstatten, um die Arbeit der Regierung kritisch begleiten zu können. Auf der Tagesordnung des Ausschusses stehen auch immer wieder Gespräche mit Vertretern von Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses tätig sind. Dazu zählen zum Beispiel das Goethe-Institut oder die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Darüber hinaus führt der Ausschuss öffentliche Anhörungen von Sachverständigen durch und berät zudem aktuelle Themen, die auf breites Interesse stoßen, in öffentlicher Sitzung. In diesem Zusammenhang hat sich der Ausschuss u.a. mit Themen wie "Pressefusionen und Pressevielfalt", "Kulturhauptstädte Europas", "Gründung der Deutschen Filmakademie" und "Pro und Contra Musikquote" befasst.

In der oftmals fraktionsübergreifenden Arbeit des Ausschusses ist das gemeinsame Bemühen um die Förderung von Kunst und Kultur besonders ausgeprägt. Zukünftig wird sich der Ausschuss auch verstärkt mit der "Kulturverträglichkeitsprüfung" befassen, durch die - ähnlich der "Umweltverträglichkeitsprüfung" - eine stärkere Sensibilisierung für Kulturbelange erreicht werden soll. Dadurch wird auch der besondere Querschnittscharakter der Kulturpolitik sichtbar, denn es geht dabei um die Prüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit den besonderen Bedingungen des Kulturbetriebs und des künstlerischen Schaffens.


Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a21/aufgaben_arbeit
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