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14. Wahlperiode
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Der größte Teil der Beratungsarbeit im Agrarausschuss wird bestimmt von Gesetzesvorlagen aus den Themenbereichen Ernährung, Land-, Fisch-, Forstwirtschaft und Küstenschutz. Weitere Vorlagen, die diese Bereiche tangieren, z.B. der Ressorts Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft, berät der 10. Ausschuss mit.

Darüber hinaus läss sich der 10. Ausschuss verschiedene Berichte der Bundesregierung zur Beratung vorlegen, z.B. den Agrarbericht, den Waldzustandsbericht, den Tierschutzbericht, den Bericht zur Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, um die Politik und Ergebnisse der Politik der Bundesregierung kontrollieren zu können.

In der 14. Wahlperiode sind Beratungsschwerpunkte unter anderem:

  1. Auswirkungen der Agenda 2000-Beschlüsse auf die deutsche Land- und Forstwirtschaft
  2. Innere Ausgestaltung der künftigen Milchmengenregelung
  3. WTO-Verhandlungsrunde
  4. Probleme der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen in der Landwirtschaft
  5. Beibehaltung oder Aufgabe des Exportverbotes für britisches Rindfleisch
  6. Biotechnologie

Oberste Priorität hatten in der ersten Jahreshälfte 1999 die Beschlüsse zur Agenda 2000 und der Skandal um Dioxin-verseuchte Futter- und Nahrungsmittel aus Belgien. Hierzu fand am 7. Juni 1999 eine gemeinsame öffentliche Sitzung zusammen mit dem Ausschuss für Gesundheit statt.

Damit sich die 35 Ausschussmitglieder [HTML]  |   über einen bestimmten Beratungsbereich ein umfassendes Bild des aktuellen gesellschaftlichen, berufsständischen und wissenschaftlichen Sachstandes verschaffen können, werden in einzelnen Ausschusssitzungen betroffene Gruppen und Experten angehört. Die Auswahl der Sachverständigen erfolgt durch die Obleute der Fraktionen in der Regel einvernehmlich. Die Diskussionsergebnisse dieser Anhörungen fließen in die weiteren Beratungen der Vorlagen ein.

So fand zum Beispiel Mitte Juni 1999 eine öffentliche Anhörung zu den Auswirkungen der Agenda 2000-Beschlüsse statt.

Die Eckpfeiler der Landwirtschaftspolitik sind von den europäischen Institutionen stärker vorgegeben als das in jedem anderen Teilbereich bundesdeutscher Politik der Fall ist. Dies macht sich in der Arbeit des Agrarausschusses durch die Verschiebung des Arbeitsvolumens zugunsten der EU-Vorlagen bemerkbar. So muss jährlich eine Vielzahl von EU-Richtlinien auf dem Landwirtschaftssektor in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden.

Um die Inhalte der Politik, die die Bundesregierung in die Entscheidungen der EU-Gremien einbringt, frühzeitig überprüfen zu können und bei Bedarf Korrekturen einfordern zu können, kann der Ausschuss im Rahmen seines allgemeinen Informationsrechtes von der Bundesregierung auch zu aktuellen Entscheidungsvorgängen der EU mündliche oder schriftliche Berichte anfordern.

Das Thema "Welternährung" nimmt ebenfalls einen gebührenden Platz in den Ausschussberatungen ein. Hier werden Handlungsalternativen für die deutsche Politik aufgearbeitet. An der jährlich stattfindenen Welternährungskonferenz nehmen wiederholt Mitglieder des Ausschusses teil, um an weltweiten Problemanalysen und Lösungsmöglichkeiten mitzuarbeiten.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/archiv/a10/a10_a
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