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Justizvollzugsanstalt

Gemeinden, in deren Gebiet sich Justizvollzugsanstalten befinden, sollen einen sogenannten beweglichen Wahlvorstand bilden, der zu einer festgesetzten Zeit in der Justizvollzugsanstalt einen Wahlraum einrichtet. Dort kann die Stimmabgabe dann stattfinden.

Grundsätzlich haben Wahlberechtigte, die zum Wahltermin in einer Justizvollzugsanstalt einsitzen, aber auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Dabei muss die Anstaltsleitung dafür sorgen, dass auch sie ihre Wahl unbeobachtet treffen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/j1
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