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Sitzverteilung

Die Verteilung der Sitze im Bundestag entspricht dem Anteil der auf die Parteien abgegebenen Stimmen. Der belgische Mathematiker Viktor d'Hondt hatte ein Verfahren entwickelt, nach dem bis 1987 die Zusammensetzung des Bundestages errechnet wurde.
Da dieses Verfahren große Parteien gegenüber kleinen Parteien begünstigte, wählte der Bundestag ein von dem englischen Verfassungsrichter Thomas Hare und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer entwickeltes Modell, das die kleineren Parteien besser berücksichtigt.

Die 656 zu vergebenden Sitze im Bundestag werden mit der Zahl der Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert. Dabei erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen.

Die dann noch zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Reste, die sich bei der Berechnung ergeben, geteilt.

In einem weiteren Zählgang werden die direkt gewählten Abgeordneten von der für jedes Land ermittelten Gesamtzahl abgezogen.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/s02
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