SCHLIESSUNG LÄUFT KOMMISSIONSBESCHLUSS NICHT ZUWIDER (ANTWORT)
Bonn: (hib) in- Die Schließung der Außenstelle des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie (BKG) in Leipzig läuft den Beschlüssen der Unabhängigen Föderalismuskommission nicht zuwider. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/147) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/77). Die Außenstellen in Leipzig und Potsdam seien im Zuge der Deutschen Einheit entstanden und würden daher vom sechsten Beschluß der Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat vom 27. Mai 1992 nicht erfaßt. Die wirtschaftlichste Lösung ist nach Ansicht der Regierung eine Zentralisierung des BKG am Standort Frankfurt am Main. Allerdings solle auch die Fundamentalstation Wettzell beibehalten werden. Zur Lösung der personalwirtschaftlichen Probleme gebe es eine Zwischenlösung, bei der die Außenstelle Leipzig bis zum Jahr 2005 bestehen bleiben solle.
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