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3/1999
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RECHNUNGSHOF: DRUCKEREIEN ARBEITETEN UNWIRTSCHAFTLICH (UNTERRICHTUNG)

Bonn: (hib) hh- Hausdruckereien von Bundesbehörden, die der Bundesrechnungshof geprüft hat, haben unwirtschaftlich gearbeitet. Darauf verweisen die Rechnungsprüfer in einem Bericht über die Aufgabenwahrnehmung in ausgewählten Servicebereichen der Bundesverwaltung (14/220). Ein Vergleich mit der privaten Druckindustrie zeige, daß diese vergleichbare Leistungen kostengünstiger anbieten könne. Bei Stillegung aller behördeneigenen "Kleindruckereien" und solcher mit einer Auslastung von unter 50 Prozent seien Einsparungen von bis zu 20 Millionen DM im Jahr zu erwarten, heißt es in dem Bericht. Bis auf wenige begründete Ausnahmefälle sollte daher künftig auf behördeneigene Hausdruckereien verzichtet werden. Eine weitere Prüfung habe ergeben, daß die Bearbeitung von Anträgen auf Beihilfe bei Krankheit und Pflege in 155 Beihilfestellen mit rund 700 Personalstellen etwa 78 Millionen DM im Jahr beansprucht habe. Die bisher dezentrale Bearbeitung sei unwirtschaftlich, so der Bundesrechnungshof. Bei weitgehender Zusammenfassung vorhandener Beihilfestellen, umfassendem Einsatz von Informationstechnologien und einer daran ausgerichteten Ermittlung des Personalbedarfs könne etwa die Hälfte der bisherigen Personalstellen eingespart werden. Der Rechnungshof bemängelt allgemein, daß beim Austausch von Dokumenten in der Bundesverwaltung vorhandene und neue Medien vielfach nebeneinander eingesetzt wurden, ohne daß die Nutzer die jeweils verschiedenen Gebrauchseigenschaften und Kosten gekannt hätten. Er habe daher unter anderem empfohlen, den Nutzern Hinweise zu wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten der Medien zu geben.

Ebenfalls würden Mobilfunktelefone verstärkt eingesetzt. Ihrem Einsatz, der in vielen Behörden bereits mehr als fünf Prozent der jährlichen Telekommunikationsausgaben ausmacht, habe regelmäßig kein geeignetes Nutzerkonzept und keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zugrunde gelegen. Der Rechnungshof hat nach eigenen Angaben empfohlen, vor allem durch Nutzerkonzepte und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für einen wirtschaftlichen Einsatz der Mobilfunktelefone zu sorgen und veraltete Vorschriften anzupassen. Im Bericht heißt es darüber hinaus, die Organisation der Instandhaltung von beweglichen und unbeweglichen Sachen sei von zu vielen Hierarchieebenen und unzureichend beschriebenen Aufgaben geprägt. Arbeiten würden überwiegend nicht dokumentiert. Eine planmäßige und wirksame Einsatzsteuerung sei deshalb kaum möglich gewesen. Vielfach seien Überstunden angeordnet und Instandsetzungs- und Wartungsleistungen fremdvergeben worden, obwohl behördeneigenes Fachpersonal vorhanden gewesen sei. Auch hier habe der Rechnungshof Empfehlungen zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung gegeben.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9900304
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