HANDWERK SIEHT SICH ALS HAUPTVERLIERER EINER ÖKOSTEUERREFORM
Bonn (hib): Das Handwerk gehört nach Einschätzung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zu den Hauptverlierern einer ökologischen Steuerreform. Bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Einstieg in die ökologische Steuerreform (14/40) erklärte der Verband am Montag nachmittag, daß die Betriebe in der ersten Stufe der geplanten Reform durch die Energieverteuerung um sechs bis acht Prozent mehr belastet würden, während die Entlastung durch die Senkung der Lohnnebenkosten 1,9 Prozent betrüge. Einschließlich der handwerksähnlichen Unternehmen wären davon rund 800.000 Betriebe betroffen. Besonders belastet würden die kleinen Betriebe. Der Energiekostenanteil sei umso größer, je kleiner der Betrieb sei, und bei kleinen Betrieben falle die Entlastung bei den Lohnnebenkosten geringer aus, hieß es zur Begründung. Der Gesetzentwurf sieht vor, eine Stromsteuer von zwei Pfennigen je Kilowattstunde und einen ermäßigten Steuersatz für das produzierende Gewerbe von einem halben Pfennig je Kilowattstunde, bei Heizöl von einem Pfennig je Liter und bei Erdgas von 0,08 Pfennigen je Kilowattstunde einzuführen und die Mineralölsteuer auf Kraftstoffe um sechs Pfennige je Liter, auf Heizöl um vier Pfennige je Liter und auf Gas um 0,32 Pfennige je Kilowattstunde anzuheben.
Der Zentralverband Gartenbau mit seinen nach eigenen Angaben rund 20.000 kleineren Familienbetrieben und 400.000 Beschäftigten verwies auf den harten Wettbewerb mit Holland, wo die Energiekosten um rund 50 Prozent niedriger lägen. Der Zentralverband verlangte, den Gartenbau von der Ökosteuer zu befreien. Die Befreiung der Kraft-Wärme-Kopplung von der Mineralölsteuer forderte die Fördergemeinschaft Blockheizkraftwerke. Der Effekt der Kohlendioxidminderung pro eingesetzter Mark sei bei der Kraft-Wärme-Kopplung besonders hoch. Die Wirtschaftsvereinigung Metalle erinnerte daran, daß der Energiekostenanteil an den Erzeugungskosten in der Metallbranche im Durchschnitt bei 25 Prozent liegt. Bei einem solchen Energiekostenanteil hänge das Überleben im internationalen Preiswettbewerb von den Energiekosten ab, betonte die Vereinigung. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels machte darauf aufmerksam, daß es im Einzelhandel zu Wettbewerbsverzerrungen kommen könne, weil es Produzenten gebe, die ihre Produkte gleichzeitig vertreiben. Als Produzenten würden sie von der Steuerermäßigung profitieren, während reine Dienstleistungsunternehmen keine Ermäßigung in Anspruch nehmen können. Professor Dieter Ewringmann von der Universität Köln plädierte in Anlehnung an die frühere Erhebung des Kohlepfennigs dafür, einen niedrigen, aber einheitlichen Stromsteuersatz zu finden und Notfälle über eine Härteklausel abzufangen.
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