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33/1999
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ZUM VERKAUF DER HALBINSEL WUSTROW STELLUNG NEHMEN (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) nl- Ob sich die Käufer der Immobilien auf der Halbinsel Wustrow (Mecklenburg-Vorpommern) an die mit der Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt (TLG) und dem Bundesvermögensamt (BVA) abgeschlossenen Verträge gehalten haben, möchte die PDS von der Bundesregierung erfahren. In einer Kleinen Anfrage (14/384) heißt es, viele Bewohner des Ostseebades Rerik und des Landkreises Bad Doberan beobachteten das Wirken einer Investorengruppe als Käuferin der Halbinsel mit Skepsis. Die Regierung soll sagen, was sie tun will, um die Erfüllung der Verträge zu sichern, falls die Käufer von den Verträgen abweichen sollten. Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Regierung ihre Auffassung teilt, wonach die Anzeichen dafür, daß die Halbinsel Wustrow durch die Investorengruppe mit in die Millionen gehenden Beträgen beliehen wurde, als Ausdruck einer "großangelegten Spekulation mit Immobilien" bezeichnet werden können. Nach Ansicht der Fraktion handelt es sich bei dem Immobiliengeschäft zwischen der TLG und der Investorengruppe um einen "schwerwiegenden Fehler mit äußerst negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der Halbinsel Wustrow". Die PDS fragt ebenso, ob es gegen den Kaufvertrag mit der TLG und dem BVA verstößt, daß die Investorengruppe mit großem Nachdruck von der Stadt Rerik einen generellen Bebauungsplan für die verkaufte Fläche, die sogenannte Gartenstadt und das Landschaftsschutzgebiet verlangt hat.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9903304
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