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72/1999
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SCHUTZ GEFÄHRDETER ZEUGEN VERBESSERN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) in- Der Bundesrat will den Schutz gefährdeter Zeugen in Strafverfahren verbessern. Dazu hat er einen Gesetzentwurf (14/638) vorgelegt, der vorsieht, daß bei Bund und Ländern Zeugenschutzdienststellen eingerichtet werden. Neben dem eigentlichen Zeugen sollen auch Angehörige sowie Partner des Zeugen geschützt werden können. Die Länderkammer schlägt dazu Übermittlungs- und Weitergabesperren für gespeicherte Daten, die vorübergehende Ausstattung mit Personaldokumenten aufgrund geänderter Personalien, den Schutz der Personaldaten von Zeugen vor Ausspähung sowie die Beschränkung von Kontakten zu Zeugen vor. Ansprüche der zu schützenden Personen gegenüber den Rentenversicherungsträgern sollten erhalten bleiben. Geregelt werden soll ferner der Schutz von Zeugen in Haft sowie in Gerichtsverfahren. Die unbefugte Bekanntgabe von Zeugenschutzmaßnahmen soll unter Strafe gestellt werden. Der Bundesrat weist die Schlüsselstellung der Zeugenschutzdienststelle zu. Sie soll den Zeugen systematisch vor drohenden Gefahren abschotten und dessen Interessen wahren. Sie allein soll ferner die Tarnpersonalien und den Aufenthaltsort der zu schützenden Person kennen. Die für ein Ermittlungsverfahren oder eine Hauptverhandlung benötigten Informationen können nach Angaben des Bundesrates häufig nur von Personen gewonnen werden, die wegen ihrer persönlichen Nähe zu den Tätern oder aus ähnlichen Gründen genaue Kenntnisse über deren Tatbeteiligung sowie Tatplanung und -ausführung haben. Ihre Aussagen könnten für die Ermittlungen und das Strafverfahren von entscheidender Bedeutung sein. Zeugen, die belastende Aussagen machen wollen, sowie deren Angehörige seien demnach einer besonders hohen Gefährdung von Leib und Leben ausgesetzt. Sie würden nur dann aussagefähig und -willig bleiben, wenn sie der Staat über das Ende des Strafprozesses hinaus "umfassend und wirksam" schützen könne. Der bisherige Rückgriff auf die Generalklauseln der Polizeigesetze erweise sich aus verfassungsrechtlicher Sicht zunehmend als problematisch, so der Bundesrat.

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme das Ziel des Entwurfs. Dennoch hält sie ihn für verbesserungsfähig. Geprüft werden müsse, ob einige der vorgeschlagenen Regelungen entbehrlich sind. Unter anderem sei zu prüfen, ob der Weg, viele Einzelgesetze zu ändern oder zu ergänzen, in jedem Fall notwendig ist oder ob der Zweck nicht auch durch Generalklauseln erreicht werden könnte. Ansonsten bestünde die Gefahr, daß die Regelungsmenge kaum noch zu bewältigen sei, Regelungslücken auftreten und Zeugen durch genau beschriebene Zeugenschutzmaßnahmen in Gefahr geraten könnten. Die Länder hätten inzwischen zugestimmt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die ein "interessengerechte" Regelungskonzept" entwickeln und umsetzen soll



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9907201
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