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87/1999
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BUNDESREGIERUNG FÖRDERT ABSCHAFFUNG DER KINDERARBEIT (ANTWORT)

Bonn: (hib) as- Die Bundesregierung fördert das Internationale Programm zur Abschaffung der Kinderarbeit (IPEC), das von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) durchgeführt wird. Wie sie in ihrer Antwort (14/861) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU zum Kampf gegen Kinderarbeit (14/662) weiter darlegt, sei Ziel dieses Vorhabens, die beteiligten Regierungen in die Lage zu versetzen, Politiken und Programme zur Bekämpfung der Kinderarbeit zu entwerfen und auszuführen. Tätigkeitsfelder dieses Programms seien Bewußtseinsbildung in der Zivilgesellschaft, Durchsetzung der Kinderschutzrechte durch Schulung von Arbeitsinspektoren, Bildungsangebote für Kinderarbeiter und einkommensschaffende Maßnahmen für die Familien. Nicht zuletzt diesem Programm sei es zu verdanken, daß Kinderarbeit in Entwicklungsländern inzwischen als Problem erkannt sei. Im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seien dafür insgesamt 100 Millionen DM zugesagt. Auch wenn sich inzwischen andere Geber angeschlossen hätten, so die Antwort weiter, bleibe Deutschland damit der größte Geber.

In ihrer Antwort warnt die Bundesregierung allerdings vor zu hohen Erwartungen an das ILO-Übereinkommen über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Hauptzweck dieses neuen Übereinkommens sei es, möglichst vielen der Staaten, in denen Kinderarbeit als Phänomen vorkommt, die Möglichkeit zu bieten, sich international zu verpflichten, besonders schlimme Formen der Kinderarbeit unverzüglich zu verbieten und rasch abzuschaffen. Wegen der zum Teil komplizierten Detailregelungen sei es diesen Staaten noch nicht möglich gewesen, das grundlegende ILO-Übereinkommen aus dem Jahre 1973 zu ratifizieren. Deshalb dürfe das neue Übereinkommen nicht mit zu weitgehenden Verpflichtungen befrachtet werden, die sich für die betroffenen Staaten als Ratifikationshindernis erweisen könnten. Laut Bundesregierung sind einige Forderungen des Bundestages in den Entwurf der ILO für das Übereinkommen über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit eingegangen, einige seien nicht berücksichtigt worden. Zu ihren eigenen Aktivitäten erläutert die Regierung, mit der Ratifizierung des 1989 von der UN-Generalversammlung verabschiedeten Übereinkommens über die Rechte des Kindes hätten sich fast alle Staaten verpflichtet, günstige Rahmenbedingungen für die persönliche Entwicklung der Kinder und die Verwirklichung ihrer Rechte zu schaffen. Die Bundesregierung fördere mit dem auf drei Jahre angelegten Programm "Kinderrechte 2000" die Umsetzung des internationalen Übereinkommens in den Ländern Lateinamerikas und der Karibik. Diese Förderung beziehe sich auf die Arbeitsfelder Umsetzung des Übereinkommens in nationales Recht, Qualifizierung der mit Kinder- und Jugendfragen befaßten Institutionen sowie Entwicklung neuer Politiken zum Wohle von Kindern und Jugendlichen. Dieses 1997 angelaufene Programm unterstütze die Bundesregierung mit einem Beitrag von 1,48 Millionen DM.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9908717
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