IN BONN NOTIERT
Bonn: (hib) ge- Arzneimittel, die für einen Schwangerschaftsabbruch bestimmt sind, sollen ausschlieSSlich und direkt von dem pharmazeutischen Unternehmen an die Einrichtungen, in denen der Abbruch erfolgt, abgegeben werden. Das sieht ein Entwurf der Bundesregierung für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (14/1161) vor. Der Text der Regierungsvorlage ist identisch mit dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (14/898), den der Bundestag am 4. Mai an den GesundheitsausschuSS überwiesen hat.
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