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202/1999
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Haushaltsausschuss (Anhörung II)

UNTERSCHIEDLICHE AUFFASSUNGEN ZUR GEPLANTEN RENTENANPASSUNG

Berlin: (hib/TAG-hh) Die Aussetzung der nettolohnorientierten Rentenanpassung hat am Dienstag vormittag im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses zum Haushaltssanierungsgesetz (HSanG) gestanden. Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen (14/1523) sieht eine Anpassung der Renten in den Jahren 2000 und 2001 nur in Höhe der Inflationsrate vor.

Professor Franz Ruland vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger erklärte, mit dem zusätzlichen Bundeszuschuss sei eine ordnungspolitisch richtige Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen erreicht worden. Zum Einen sei das Versicherungsprinzip mit seiner Beitragsäquivalenz wieder gestärkt worden, zum Anderen seien die Beitrags- und Steuerfinanzierung wieder "klar” voneinander getrennt. Ruland bedauerte die rentenpolitische Auseinandersetzung, da die Kurve der Rentenverläufe sowohl beim Konzept der vorherigen Regierung als auch bei den vorliegenden Plänen "sehr ähnlich” verliefen. Die SPD stellte dazu fest, ein Rentenkonsens sei "bitter nötig sei”. Die CDU/CSU bedauerte, dass es zu keiner Anhörung über das Haushaltssanierungsgesetz im Sozialausschuss gekommen ist.

Professor Bert Rürup aus Darmstadt legte dar, mit der geplanten Aussetzung der Nettoanpassung in den kommenden zwei Jahren werde gegen die Prinzipien der langfristigen Vorhersehbarkeit und Stetigkeit verstoßen. Obwohl es in einer alternden Gesellschaft kein "gerechtes Umlageverfahren” geben könne, sollten politische Gestaltungsmöglichkeiten für mehr generative Gerechtigkeit ausgenutzt werden. Er forderte dazu auf, die Kosten der Alterung nicht nur den "Jungen” zuzuweisen, gleichzeitig aber auch die Lebensleistung und Lebensplanung der Rentner und rentennahen Jahrgänge zu berücksichtigen.

Die "unbestreitbare Willkürlichkeit” der Aussetzung der Rentenanpassung könne aber durch die Notwendigkeit einer Beitragsstabilisierung auf "nachhaltig niedrigem Niveau” und die beachtlichen Sparvolumina kompensiert werden. Professor Ernst Bienert, Berlin, lehnte das geplante Gesetz ab, da es die Politik des Sozialabbaus auf Kosten der Alten und Arbeitslosen fortsetze. Er forderte, dass der Nachweis eines positiven Effekts dieser Maßnahmen auf die Arbeitslosigkeit erbracht werden müsse. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, die "Armutsvermeidung” müsse Vorrang vor der Armutsbekämpfung haben.

Mit Blick auf die Auswirkungen des Haushaltssanierungsgesetzes auf das Wohngeld betonten die Sachverständigen die Bedeutung des Wohngeldes als sozialpolitisch "treffsicheres” Instrument. Laut Professor Johann Eekhoff, Bonn, verletzt aber die staatliche Eigentumsförderung das staatliche Gleichbehandlungsprinzip. Wohneigentümer würden zu Lasten der Personen, die kein Wohneigentum bilden können, unterstützt.

Der Wegfall der Bundesbeteiligung am Wohngeld für Sozialhilfeempfänger bedeute eine Verlagerung von finanziellen Lasten auf die Länder. Die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände warnte hingegen, dass die Länder diese Zusatzbelastung an die Kommunen weiterleiten würden. Der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer (Haus & Grund) erklärte, die steuerlichen Rahmenbedingungen für selbstgenutztes Wohneigentum werde durch die Koalitionsinitiative bereits zum vierten Mal seit 1996 verschlechtert. Wohneigentum sei einer der wichtigsten Säulen der Altersvorsorge. Die Förderungsmaßnahmen zu kürzen, sei deshalb kontraproduktiv.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920202
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