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221/1999
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Gesundheitsausschuss (Anhörung)

EXPERTE: FIXERSTUBEN LÖSEN DROGENPROBLEM NICHT

Berlin: (hib/KER-ge) Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen oder sogenannten "Fixerstuben” verschaffen zwar den Konsumenten Erleichterung, tragen aber nicht dazu bei, die Krankheit Sucht zu bekämpfen. Das betonte Professor Täschner von der Klinik für Psychotherapie des Bürgerhospitals in Stuttgart am Mittwochvormittag in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses.

Basis des Hearings ist der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (14/1515). Täschner erklärte, er betrachte den Gesetzentwurf aus medizinischer Sicht und vermisse den "therapeutischen Impetus”.

Die Gesetzesinitiative berühre nur "Marginalien”; wichtig sei es aber, neue Therapieansätze zu schaffen. Zudem zeige die Erfahrung, dass auch Methadonabhängige in die Drogenkonsumräume gingen, um zusätzlich Heroin zu konsumieren. Dies eröffne Möglichkeiten des Konsums, die "nicht wünschenswert sein können”.

SPD und Bündnisgrüne wollen mit ihrem Gesetzentwurf die Zulassung und den Betrieb von Drogenkonsumräumen legalisieren. Zudem werden bundeseinheitliche Rahmenvorschriften angestrebt, nach denen die Landesregierungen den Betrieb von Drogenkonsumräumen näher regeln und genehmigen können.

Jürgen Roters, seit fünf Jahren Polizeipräsident in Köln, begrüßte die Initiative, da man zusätzliche Angebote für Drogenabhängige, insbesondere für Konsumenten harter Drogen, brauche. Seitdem die offenen Drogenszenen zerschlagen wurden, sei es notwendig, Alternativen zu bieten.

Die Polizei sehe Drogensüchtige als Kranke, die Hilfe brauchten. Die Einrichtung von Fixerstuben müsse allerdings mit einer geänderte Polizeistrategie einhergehen, gleichzeitig die offene Drogenszene und das organisierte Verbrechen zu bekämpfen.

Der Drogenkonsum in Parks und Seitenstraßen müsse verhindert werden, da er unangenehm für die Anwohner und entwürdigend für die Drogensüchtigen sei. Drogenkonsumräume seien ein erster Schritt, Repressionen und Hilfe zusammenzuführen.

Erforderlich seien jedoch eine vernünftige Ausstattung der Räume, eine Festlegung des Alters der Konsumenten und Therapieangebote. Da die Legalisierung von Fixerstuben nicht unbedingt auf Akzeptanz stoßen werde, sei eine klare Regelung nötig, so der Polizeipräsident.

Oberstaatsanwalt Harald Hans Körner aus Frankfurt am Main begrüßte das Ziel des Gesetzentwurfs, die Fixerstuben zu legalisieren. Kritisch äußerte er sich allerdings zu der konkreten Ausführung. So, wie das Gesetz angelegt sei, sei es kontraproduktiv.

Strafbarkeit müsse an konkretem Verhalten von Personen festgemacht werden. So sei die geplante Vorschrift, dass nur der sich nicht strafbar mache, der mit Erlaubnis der Behörden in Fixerstuben harte Drogen konsumiere, absurd.

Das gleiche gelte für den Fakt, dass Fixerstuben zwar einerseits legalisiert werden sollen, ein öffentlicher Aufruf, diese Räume dann auch zu benutzen, aber strafrechtlich verfolgt werden müsse. Trotz "löblicher Ziele” sei das Papier verfehlt und erschwere die Strafverfolgung.

Michael Hoffmann-Baier vom Notdienst für Suchtmittelgefährdete und -abhängige in Berlin plädierte für eine stärkere Anbindung der Drogenkonsumräume an niedergelassene Ärzte, um so die Konsumenten stärker ins System der ärztlichen Behandlung einzubinden.

Er rechnete den Abgeordneten vor, für Berlin allein brauche man vier bis fünf solcher Fixerstuben. Diese würden ungefähr 700.000 bis 800.000 DM jährlich benötigen. Es sei allerdings fraglich, ob diese Summen den Aufwand rechtfertigten.

Probleme sah Hoffmann-Baier auch in der Sozialverträglichkeit solcher Fixerstuben. Die Akzeptanz der Bevölkerung für Drogenprojekte nehme ständig ab. Langfristig gesehen habe er die Befürchtung, dass sich die Situation der Drogenkonsumenten verschlechtern werde.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9922107
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