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230/1999
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SORGE WEGEN MELDEFRISTEN FÜR NATURSCHUTZFLÄCHEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/SIW-um) Wegen möglicher Konsequenzen durch versäumte Meldungen von Naturschutzflächen an die EU zeigen sich die Abgeordneten der F.D.P. in einer Kleinen Anfrage (14/2069) an die Bundesregierung besorgt.

Die Liberalen beziehen sich dabei auf eine letzte Frist der EU-Kommission zur Abgabe der Flächenmeldung bis zum Jahresende 1999 und äußern die Sorge, dass angesichts der fortgeschrittenen Zeit eine rechtzeitige Meldung aller Bundesländer unwahrscheinlich sei.

Die F.D.P. bezieht sich dabei auf Pressemeldungen, wonach die EU ihre Mittel für Strukturförderprogramme sperren wolle, falls Deutschland nicht alle Gebiete umgehend anmeldet.

Da die Ausweisung der Schutzgebiete für bedrohte Tiere und Pflanzen in Deutschland ausschließlich durch die Bundesländer erfolgt und über das Bundesumweltministerium an die EU weitergegeben wird, will die Fraktion wissen, ob es zutrifft, dass die EU-Kommission mit einem Schreiben an die Bundesregierung mit einer Sperrung der Strukturförderungsmittel für den Fall gedroht habe, dass die Meldungen nicht bis zum Jahresende erfolgen.

Die Abgeordneten wollen außerdem wissen, welche Bundesländer bereits definitiv einen Abschluss der Meldungen vorgenommen haben und wie hoch die Verluste an Strukturfördermitteln für die Jahre 2000 bis 2006 bei Nichteinhaltung der Frist wären.

Die Abgeordneten interessieren sich darüber hinaus dafür, worin die Bundesregierung die Ursachen für die verspäteten Meldungen sieht und wie sie die Möglichkeit beurteilt, jeweils mindestens zehn Prozent der Fläche eines Bundeslandes unter Naturschutz zu stellen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9923005
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