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235/1999
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GESETZLICHE GRUNDLAGEN FÜR AUSLÄNDERAUFENTHALT SCHAFFEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/SIW-in) Es ist höchste Zeit, die bereits 1998 angekündigte sogenannte "Altfallregelung” für lange in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer umzusetzen, betont die PDS in einem Antrag (14/2066).

Die Fraktion bezieht sich dabei auf Forderungen zahlreicher gesellschaftlicher Gruppierungen und kirchlicher Vertretungen, die von der Arbeiterwohlfahrt über den Caritasverband bis zu Terres des hommes reichen.

Nach den Vorstellungen der PDS sollen erwachsene Personen, die sich seit fünf Jahren in Deutschland aufhalten, eine Aufenthaltsbefugnis erhalten können; bei verheirateten und unverheirateten Eltern oder Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern soll dies bereits nach drei Jahren der Fall sein, ebenso bei unbegleiteten Minderjährigen, die sich seit zwei Jahren in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

In allen Fällen soll die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis unabhängig vom derzeitigen Aufenthaltsstatus erfolgen können.

In ihrer Begründung schildern die Abgeordneten die schwierige Lebenssituation der Menschen und führen an, es sei zutiefst unwürdig, Menschen auf Dauer einer Situation auszusetzen, die es ihnen einerseits unmöglich macht in ihr Herkunftsland zurückkehren zu können und andererseits in Deutschland keine Perspektive und Unterstützung zu erhalten, um menschenwürdig leben zu können.

Dauerhaft ungeklärte Verhältnisse, Abhängigkeit von politischen Konstellationen und juristischen Entscheidungen und die Furcht vor Ausweisungen oder Abschiebungen führe bei den vielfach traumatisierten, vergewaltigten und misshandelten Menschen zu psychischen und physischen Krankheiten und bisweilen zum Suizid.

Neben den humanitären Aspekten führt die PDS auch konkrete administrative Vorzüge einer zufriedenstellenden Altfallregelung an und zitiert die Rechtsberaterkonferenz, die bereits im August vor der Presse festgestellt habe, "die Verabschiedung einer Altfallregelung sei eine Maßnahme der praktischen Vernunft, die nicht nur zur Entlastung von Gerichten und Behörden führen würde, sondern auch in vielen Einzelfällen Gerechtigkeit schaffen würde”.

Auch nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) liege, so die PDS-Fraktion, eine Altfallregelung "im öffentlichen Interesse, da die Behörden dann die Neuzugänge zügiger bearbeiten können”.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9923507
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