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268/2000
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HALTUNG ZUM URHEBERVERTRAGSRECHT ERLÄUTERN (GROSSE ANFRAGE)

Berlin: (hib/BOB-re) Ein Vorschlag fünf namhafter Urheberrechtler für einen Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht (UrhGE) und die Haltung der Bundesregierung dazu beschäftigt die F.D.P.

Die Liberalen haben deshalb eine Große Anfrage (14/4359) vorgelegt. Sie erläutern, da sich Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin die Vorschläge dieser fünf Autoren angeblich bereits zueigen gemacht habe, könne dieser Entwurf bereits jetzt als ein Vorhaben der Regierung betrachtet werden.

Die Regierung soll sich deshalb unter anderem dazu äußern, ob die angestrebte Lösung, bestehende Vorschriften zum Urhebervertragsrecht zu modifizieren und zu erweitern, tatsächlich noch geeignet ist, urhebervertragsrechtliche Probleme zu lösen und die Interessen der Beteiligten auszugleichen.

Was nach Meinung der Regierung - sofern sie sich der Auffassung der Autoren des UrhGE anschließt - eine Novelle des Urheberrechtsgesetzes "mit minimalen gesetzgeberischem Einsatz" rechtfertigt, ist ebenfalls von Interesse.

Die Abgeordneten fragen zudem danach, welche Auswirkungen nach Einschätzung der Regierung eine Richtlinie der EU-Kommission "zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" auf die Entwicklung des deutschen Urhebervertragsrechts haben wird.

Ob es sinnvoll wäre, zunächst die Verabschiedung dieser Richtlinie abzuwarten und sie in nationales Recht umzusetzen, bevor das Urhebervertragsrecht neu geregelt wird, soll die Regierung ebenfalls darlegen.

Die Freien Demokraten verweisen zudem auf eine Äußerung des ehemaligen Vorsitzenden der Enquete-Kommission "Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft" und heutigen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Siegmar Mosdorf (SPD).

Dieser habe erklärt, das bestehende deutsche Urheberrecht solle nur zurückhaltend reformiert werden, da vorschnelle Reaktionen des Gesetzgebers leicht das Gegenteil dessen bewirken können, was sie bezwecken.

Ob die Regierung dieser Aussage zustimmt und wenn ja, wie der vorliegende UrhGE diesem Votum gerecht wird, ist von Interesse.

Gesagt werden soll auch, ob sich die Regierung der Tatsache bewusst ist, dass sie sich mit einer Novelle des Urhebervertragsrechts ohne vorherige umfassende rechtstatsächliche Untersuchungen über die Empfehlungen der genannten Enquete-Kommission hinwegsetzt.

Diese Kommission, so die F.D.P. weiter, habe in einem Zwischenbericht nachdrücklich von einer Novelle des Urhebervertragsrechts abgeraten, solange es an einer solchen Untersuchung fehle.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0026804
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