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011/2001
Stand: 17.01.2001
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Bedeutung von Weiterbildung unterstrichen

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Anhörung)/

Berlin: (hib/MAR) Einvernehmlich haben alle Fraktionen in der öffentlichen Anhörung des Bildungs- und Forschungsausschusses am Mittwochvormittag die wachsende Bedeutung von Weiterbildung und lebensbegleitendem Lernen unterstrichen. Der Erwerb von Schlüsselqualifikationen werde zu einer immer wichtigeren Voraussetzung für die Gestaltung eines erfüllten Lebens, stellte die Ausschussvorsitzende Ulrike Flach (F.D.P.) zu Beginn der Sitzung fest. Beratungsgegenstand waren verschiedene von den Fraktionen eingebrachte Anträge und Anfragen (14/2511, 14/2813, 14/2909, 14/3127, 14/4250, 14/4284).

Nach Darstellung der SPD-Fraktion hat sich der Bereich Weiterbildung inzwischen zum größten Bildungssektor in Deutschland entwickelt. Hierbei gelte es, die Transparenz zu erhöhen, Zugangsbarrieren abzubauen, Qualitätssicherungssysteme zu fördern, den Verbraucherschutz zu verstärken und zu verbessern, die Weiterbildungsberatung und -forschung auszubauen sowie die Entwicklung neuer Lernkulturen zu stärken. Ähnlich äußerten sich auch die anderen Fraktionen. So ist nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion Weiterbildung zur Kompetenzentwicklung unumgänglich geworden. Eine neue Kultur des Lernens, die Lernen im ganzen Leben, auch außerhalb der Bildungseinrichtungen, für notwendig erachtet, sei dringend geboten. Als Rahmenbedingungen nannte die Union wie auch die übrigen Fraktionen Eigenverantwortung, Selbstorganisation und Bereitschaft zum lebensbegleitenden Lernen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah ihre Schwerpunkte auf der Qualitätssicherung und den Möglichkeiten und Chancen bezüglich einer grenzüberschreitenden Verwertbarkeit.

Die F.D.P.-Fraktion wies darauf hin, dass sich in Zukunft Lernen nicht mehr auf bestimmte Lebensphasen konzentrieren werde. Nach Einschätzung der PDS-Fraktion ist Weiterbildung eine Voraussetzung für die Selbstverwirklichung der Persönlichkeit und die selbstbewusste Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung. Anders als für die übrigen Fraktionen, die eine bundesgesetzliche Regelung nicht für erforderlich halten, leitet sich für sie daraus allerdings zwingend die öffentliche Verantwortung für diesen Bereich ab. Sie dürfe nicht abgebaut, sondern müsse verstärkt werden. Am meisten erwartet sie sich dabei von einem Bundesrahmengesetz.

Eine Stärkung der öffentlichen Verantwortung "angesichts des Zustandes des gesamten Bildungssystems und angesichts nachhaltiger Defizite" forderte auch Professor Artur Meier vom Institut für Sozialwissenschaft der Humboldt Universität Berlin. Wo, wenn nicht hier, sei der Staat gefordert, fragte er. Er plädierte für eine "allgemeine Bürgerbildung". Nach Ansicht von Ursula Herdt von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft würden die Begriffe lebenslanges Lernen oder Eigenverantwortung instrumentalisiert, um gleichzeitig den Abbau der öffentlichen Verantwortung zu legitimieren. "Verdächtig" sei es, so Herdt, wenn die Bedeutung eines Bildungsbereichs so stark betont werde. Die reale Situation stehe in umgekehrt proportionalem Verhältnis zu den Beschreibungen. Edgar Sauter vom Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn meinte, die Formulierung vom Bedeutungszuwachs der Weiterbildung sei inzwischen zu einer Floskel "verkommen" und stehe tatsächlich in arger Diskrepanz zu Handlungsbedarf und Handlungsnotwendigkeiten. Professor Erich Staudt von der Universität Bochum stellte gar die These auf, der Bedeutungszuwachs in der Weiterbildung resultiere im Wesentlichen aus deren Ineffektivität.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_011/01
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