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067/2001
Stand: 09.03.2001
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Übereinkommen zur internationalen Adoption in deutsches Recht umsetzen

/Recht/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/BOB) Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption in deutsches Recht umsetzen möchte die Bundesregierung. Sie hat zu diesem Zweck einen Ratifikations-Gesetzentwurf (14/5437) vorgelegt. Den Angabe zufolge vereinheitlicht und verbessert die Übereinkunft bei der internationalen Adoptionsvermittlung die Verfahrensabläufe. Sie führe zu mehr Rechtssicherheit mit Blick auf die Wirksamkeit und die Anerkennung ausländischer Adoptionsakte. Mit Hilfe des Übereinkommens soll dem Kinderhandel entgegengewirkt und die Anerkennung von Adoptionen geregelt werden, die nach dessen Vorschriften zustande gekommen sind. Laut Bundesregierung bildet ein Kernstück des Regelwerks die Verpflichtung der Vertragsstaaten, zentrale Behörden zu bestellen, welche zum Schutz der Kinder und, um die Ziele der Übereinkunft zu verwirklichen, zusammenarbeiteten.

Wie dem Gesetzentwurf weiter zu entnehmen ist, sollen der Übereinkunft zufolge die Behörden in dem Heimatstaat eines Kindes klären, ob eine internationale Adoption dem Kind in seiner persönlichen Situation eine geeignete Lebensperspektive bieten könnte. Sie sind ferner verpflichtet, erforderliche Zustimmungen, vor allem der leiblichen Eltern, einzuholen. Die zuständigen Stellen im Aufnahmestaat müssten die Eignung der Adoptionsbewerber prüfen und sicherstellen, dass das Kind in den Aufnahmestaat einreisen und sich dort aufhalten kann. Heimat- und Aufnahmestaat entschieden gemeinsam, ob die Annahme des Kindes durch die jeweiligen Adoptionsbewerber dem Wohl des Kindes diene. Eine so vollzogene Adoption werde in allen Vertragsstaaten anerkannt, so die Regierung. Sie beziffert für den Bund den zusätzlichen jährlichen Vollzugsaufwand

mit bis zu einer Million Euro. Zusätzliche Vollzugsaufgaben der Länder und Gemeinden würden zum Teil durch Vereinfachungen sowie durch die Möglichkeit, Gebühren zu erheben, ausgeglichen. Die verbleibende Mehrbelastung der Landes- und Kommunalhaushalte lasse sich nicht genau quantifizieren, dürfte aber für die Länder insgesamt 1,5 Millionen Euro nicht überschreiten.

Ebenfalls zustimmen soll das Parlament einem von der Regierung vorgelegten Ratifikationsgesetzentwurf (14/5438) zu dem Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten vom 25. Januar 1996. Die Übereinkunft enthält den Angaben zufolge einen Katalog von Verfahrensrechten zu Gunsten von Kindern, wie beispielsweise die, in Rechtsverfahren seine Meinung zu äußern oder einen besonderen Vertreter zu bestellen. Das innerstaatliche Recht Deutschlands erfülle die Anforderungen des Übereinkommens, ohne dass es dazu gesetzgeberische Anpassungen bedürfte, so die Regierung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_067/04
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