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136/2001
Stand: 16.05.2001
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Bibliothekensonderprogramm abgelehnt

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/

Berlin: (hib/MAR) Den Antrag der F.D.P.-Fraktion für ein Sonderprogramm zur Sicherung und Erhöhung des Niveaus der Landes- und Hochschulbibliotheken am Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland (14/5105) hat der Bildungs- und Forschungsausschuss am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von F.D.P., CDU/CSU und PDS abgelehnt. Nach dem Willen der Liberalen sollten damit die genannten Bibliotheken in die Lage versetzt werden, einen dauerhaften Zugang zu allen Formen der Publikation wissenschaftlicher Informationen zu sichern.

Angesichts hoher Kaufkraftverluste und überproportional gestiegener Zeitschriftenpreise habe sich der Erwerbungsetat der Bibliotheken in den zurückliegenden Jahren erheblich verschlechtert, begründete die F.D.P. ihre Initiative. Insgesamt seien etwa 120 Millionen DM für den Zeitschriftenkauf verloren gegangen. Forschung und Lehre würden dadurch beeinträchtigt. Die Fraktion schlug deshalb vor, die Bundesregierung solle für vorerst fünf Jahre, beginnend mit dem Haushalt 2002, den Bundesländern Mittel in Höhe von jährlich 120 Millionen DM zur Verfügung stellen und für das laufende Haushaltsjahr ein Sofortprogramm mit einem Volumen von 80 Millionen DM auflegen. Für nicht minder wichtig hielt sie außerdem die Vernetzung der Bibliotheken in einem deutschen Wissenschaftsnetzwerk. Das Internet kann nach Ansicht der Antragsteller nicht die bisherigen Verfahrensweisen beim Studium ersetzen. Im Übrigen verursache auch diese Technik zusätzliche Kosten.

Von Seiten der SPD-Fraktion wurde zwar bestätigt, dass der Antrag ein wichtiges Thema anspreche, seine Schlussfolgerung aber als "falsch" bezeichnet. Die Finanzierung der Hochschulbibliotheken sei Aufgabe der Ländern, nicht des Bundes. Die Länder sollten deshalb angeregt werden, sich des Themas mehr anzunehmen als bisher. Dem schloss sich auch Bündnis 90/Die Grünen an. Der Antrag sei nicht zustimmungsfähig, weil er die, die die Verantwortung dafür trügen, aus dieser Verantwortung entlasse. Die SPD verwies ferner darauf, es habe schon einmal ein Programm in Höhe von 80 Millionen DM gegeben, das nicht besonders erfolgreich gewesen sei. Darüber hinaus seien die Bibliotheken in einer Umbausituation hin zu elektronisch aufgearbeiteten Medien. Die einzige Lösung sei die Vernetzung.

Dem hielt die CDU/CSU-Fraktion entgegen, es werde auch in Zukunft große Bestände auf Papier geben. Es dürfe nicht zur einer Zwei-Klassen-Gesellschaft der Studiosi kommen. Sie forderte dazu auf, sich Gedanken über Digitalisierungskonzepte zu machen, um den Bibliotheken die Mög

lichkeit der Vernetzung zu schaffen. Sie müssten in Zukunft Kompetenz- und Dienstleistungszentren sein. Die Union widersprach der SPD-Aussage zum früheren Hochschulbibliotheken-Programm. Ferner betonte sie, wenn die Koalition es wolle, gebe es hinsichtlich der Zuständigkeiten keine Probleme. Auch die PDS sah eine gewisse Mitverantwortung des Bundes, Soforthilfe zu leisten. Die Bibliotheken seien substanziell gefährdet, was ihrer Ansicht nach niemand bestreite. Die Sicherung von Chancengleichheit habe, so die PDS, viel mit Ausstattung und Zugang in Bibliotheken zu tun. Studien- und Benutzungsgebühren würden hier die Probleme verschärfen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_136/04
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