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042/2002
Stand: 20.02.2002
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Verständnis für die schwierige Situation der Psychotherapeuten geäußert

Petitionsausschuss/

(pt) Mit den Modalitäten der Vergütung der Psychotherapeuten hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen befasst. Petitionsausschuss äußerte dabei Verständnis für die schwierige Situation der Psychotherapeuten. Dazu lagen dem Ausschuss insgesamt 1.247 sachgleiche Eingaben mit rund 3.000 Unterschriften vor, in denen vor allem die nach Ansicht der Petenten zu niedrige Vergütung der Psychotherapeuten kritisiert wurde.
Nach dem am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz sei für die Psychotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Budget für das Jahr 1999 festgelegt worden, das aber „weit“ hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück bleibe. Dadurch sei die wirtschaftliche Existenz der psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten gefährdet. Damit werde nicht nur der Grundsatz angemessener Honorare verletzt, sondern es werde von den Psychotherapeuten eine unentgeltliche Behandlung der hilfs- und behandlungsbedürftigen Patienten verlangt. Der gesetzgeberische Auftrag, die Vergütung der zur Erfüllung der Versorgungsleistung berufenen Psychotherapeuten angemessen zu gestalten, sei nicht ausreichend ausgeschöpft, heißt es weiter. Damit würden nicht nur grundrechtlich geschützte Positionen der Psychotherapeuten sondern auch der überragende Schutz der Volksgesundheit verletzt.
Bei der vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung, bei der auch der Fachausschuss Stellung nahm, führte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus, dass mit dem Psychotherapeutengesetz die Psychotherapeuten als Leistungserbringer in das bestehende System der vertragsärztlichen Versorgung aufgenommen worden seien. Das Ausgabevolumen sei unter den Vertragsparteien vereinbart worden. Da es verschiedene Vertragsregionen gebe, könne es dazu kommen, dass die Vergütungssituation regional unterschiedlich sei. Das Ministerium erklärte weiter, dass am 27. Januar 2000 das BMG und die für die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder sich darauf verständigt hätten, bei der Vergütung der 1999 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen der vorgegebene Mindestpunktwert als Untergrenze zugrund zu legen. Eine abschließende Auswertung der Auswirkungen der im Psychotherapeutengesetz getroffenen Übergangsregelung stehe noch aus.
In der Zwischenzeit sei dennoch in fast allen Vertragsregionen eine Lösung erreicht worden. Nach Schätzungen sei davon auszugehen, dass die Krankenkassen zusätzliche Zahlungen von rund 50 Millionen DM geleistet hätten. Die Honorarzahlungen für das Jahr 2000 beruhten schon nicht mehr auf der Übergangsregelung, sondern würden aufgrund der durch das Gesundheitsreformgesetz 2000 geänderten Regelungen für die Verteilung der Gesamtvergütungen vorgenommen. Der Inhalt dieser verbesserten Regelungen sei von einem Bewertungsausschuss auf Bundesebene zu bestimmen, um ein bundesweit möglichst einheitliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund vermochte der Petitionsausschuss die aufgrund der Situation im Jahr 1999 mit der Eingabe vorgetragene Kritik nicht uneingeschränkt zu teilen. Er äußerte dennoch sein Verständnis für die schwierige Situation der Psychotherapeuten und empfahl, die Petition der Bundesregierung „als Material“ zu überweisen, damit sie in die anzustellenden Überlegungen auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts einbezogen werde. Er empfahl ferner die Petition den Fraktionen „zur Kenntnis“ zu geben und sie den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, damit sie bei der Überprüfung, ob die Vereinbarungen zur Festlegung des Vergütungsvolumens für psychotherapeutische Leistungen den geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechen, einbezogen werde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_042/01
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