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070/2002
Stand: 14.03.2002
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"Winterbauförderung hat Beitrag zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit geleistet"

/Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, die sogenannte Winterbauförderung, hat einen aktiven Beitrag zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit geleistet. Zu dieser Überzeugung kann man gelangen, wenn die derzeit schwierigen Rahmenbedingungen der Branche berücksichtigt werden, erklärt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (14/8477) zur Umsetzung dieses Gesetzes. Die Neuregelung habe positive Auswirkungen gehabt, obwohl die Aussichten auf den wichtigsten Faktor für stabile Beschäftigungsverhältnisse in der Bauwirtschaft, nämlich eine verbesserte Auftragslage, derzeit getrübt seien. Zu der Neuregelung heißt es, SPD und Grüne hätten sich in ihrer Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998 darauf verständigt, die Fehlentscheidungen der alten Regierung beim Schlechtwettergeld zu korrigieren, um eine Verstetigung der Bauarbeiter-Winterarbeitslosigkeit auf hohem Niveau zu verhindern. Im Rahmen der Neuregelung habe man an dem sogenannten "Drei-Säulen-Modell", wonach Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Beitragszahler zur Bundesanstalt für Arbeit an der Verteilung des Schlechtwetterrisikos beteiligt sind, festgehalten. Die Koalition habe die Gesetzeslage so verändert, dass sie den Bauarbeitern einen geringeren Pflichtbeitrag zur Risikovorsorge abverlange und zur Verminderung des Risikos von Entlassungen in den Wintermonaten wetterbedingte finanzielle Belastungen des einzelnen Arbeitgebers auf die Gesamtheit der Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe verlagere. Außerdem werde die Arbeitszeitflexibilisierung als bedeutsamer Faktor zur Kompensation witterungsbedingter Arbeitsausfälle durch besondere Zuschüsse gefördert. Im Einzelnen sei der Pflichtbeitrag der Arbeitnehmer zum Ausgleich witterungsbedingter Ausfallstunden in der Schlechtwetterzeit von bisher 50 auf 30 Stunden verringert worden.

Die Regierung will nach eigenen Worten künftig die Bauwirtschaft unterstützen und sich für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen einsetzen. Außerdem würden im Rahmen der Umsetzung des 10-Punkte-Programms von der Regierung Maßnahmen zur Verstetigung der Bautätigkeit entwickelt, die die Neuregelung des Winterausfallgeldes entsprechend flankierten. Zukünftig gelte es, das Verantwortungsbewusstsein aller am Baugeschehen Beteiligten weiter zu schärfen, um den Beitrag der Winterbauförderung zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit zu erhöhen. Die Ursachen der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten liege insbesondere in der schlechten Konjunkturlage der Bauwirtschaft sowie strukturellen Anpassungsprozessen begründet. Voraussetzung für das Funktionieren der Winterbauförderung sei eine ausreichend gesicherte Auftragslage bei den Bauarbeitgebern. Diese sei aber bislang seit Einführung der Neuregelungen nicht in ausreichendem Maße vorhanden gewesen. Bereits in den Sommermonaten hätten viele Baubetriebe kurz gearbeitet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_070/11
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