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071/2002
Stand: 15.03.2002
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Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU klar regeln

/Europa/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Vor dem Hintergrund des jüngst in Brüssel eingerichteten EU-Konvents legt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/8489) ihre Gedanken zur Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und seinen Mitgliedsstaaten dar. Nach den Vorstellungen der Union soll die EU im Wesentlichen Kompetenzen für die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik haben sowie für einen einheitlichen Binnenmarkt mit funktionierendem wirtschaftlichen Wettbewerb. Als weitere Aufgabenfelder der EU benennt sie eine einheitliche Außenvertretung, gemeinsame Währung sowie eine reformierte Agrarpolitik. Soweit grenzüberschreitende Dimensionen gegeben seien, soll die EU auch Vorgaben machen für die Rechtspolitik, innere Sicherheit, den Verkehr sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Demgegenüber sieht die Fraktion die gewachsenen Traditionen in Zivilisation und Kultur und der so genannten Zivilgesellschaft weiterhin im Kompetenzbereich der Mitgliedsstaaten. Die Bandbreite der Zuständigkeiten von Nationalstaaten solle hier vom inneren Staatsaufbau der Mitgliedsländer über die kommunale Selbstverwaltung, Familienstrukturen und soziale Sicherheit sowie Arbeitsmarktpolitik und Zuwanderung reichen. Im Weiteren sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass der EU wie bereits auch der Europäischen Gemeinschaft Rechtspersönlichkeit verliehen werden soll. Mit Blick auf die gemeinsame Währung in der EU fordert die Fraktion, über die Erweiterung von Kompetenzen der europäischen Organe nachzudenken, wenn dies zur Sicherung der Geldwertstabilität erforderlich sei. Um eine stabile Währung zu gewährleisten, solle auch künftig insbesondere ohne Zustimmung des Ministerrates die Kommission handeln können. Weiter warnt sie davor, dass die EU nicht durch zentrale Festlegung von Zielen die beschäftigungspolitische Verantwortung der nationalen Regierungen und Tarifparteien verwischen und den Wettbewerb um die beste Politik behindern dürfe. Insofern solle die EU auch in Zukunft in der Beschäftigungspolitik eher unterstützend und ergänzend tätig werden.

Nach Ansicht der Union liegt es im "vitalen Interesse Deutschlands", dass die Europäische Union nach außen "geschlossen und kraftvoll" und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Stärke auftritt. Für einen Übergangszeitraum würden allerdings die intergouvernementale Zusammenarbeit sowie in diesem Rahmen die Instrumente der verstärkten Zusammenarbeit, der konstruktiven Enthaltung und der Nicht-Beteiligung eine wichtige Rolle spielen. In Personalunion zu besetzen seien in Zukunft die Ämter des EU-Außenkommissars und des Hohen Repräsentanten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_071/06
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