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091/2002
Stand: 10.04.2002
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Forderungen nach Kurdischunterricht an türkischen Schulen und Hochschulen

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Seit November 2001 haben Studenten, Studentengruppen und Eltern von Schülern in der Türkei landesweit Petitionen eingereicht, worin sie Kurdischunterricht an Schulen und Hochschulen fordern. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/8705) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/8422) mit. Die Bandbreite der Petitionen reiche dabei von der Forderung nach der Möglichkeit, die kurdische Sprache zu erlernen, bis hin zur Forderung nach Unterricht in kurdischer Sprache. Türkische Nichtregierungsorganisationen sprächen von fast 12.000 Petenten, die sich bislang an der Kampagne beteiligt hätten. Nach Angaben dieser Organisationen sei es bis Anfang März zu rund 1.800 vorübergehenden Festnahmen gekommen. Die meisten davon seien inzwischen wieder freigelassen worden. Etwa 370 Personen seien in Untersuchungshaft genommen worden, heißt es in der Antwort. Etwa 80 Personen habe man aus Universität oder Schule ausgeschlossen. Darüber hinaus habe es einige Ermittlungsverfahren gegen einzelne Lehrer gegeben. Einige Lehrer und Direktoren seien aus der Schule entlassen worden. Medienberichten zufolge seien an einzelnen Universitäten befristete Studiensperren gegen Personen verhängt worden, die Petitionen mit der Forderung nach Kurdischunterricht eingereicht hätten. Im Januar habe das türkische Innenministerium darauf hingewiesen, dass Petitionen, die muttersprachlichen Unterricht in kurdischer Sprache fordern, gegen die türkische Verfassung verstießen. Die Petitionskampagne werde vom Innenministerium als eine "Aktion im Rahmen der neuen Strategie der terroristischen Organisation PKK" bezeichnet. In Einzelfällen seien nach Angaben der türkischen Behörden Strafverfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eingeleitet worden.

Die Bundesregierung tritt nach eigenen Angaben zusammen mit den Partnern in der EU für eine offene Diskussion in der Türkei über die Sprachenfrage und für die Aufhebung der einschlägigen rechtlichen Beschränkungen der Lehre der kurdischen Sprache ein. Sie habe zusammen mit den EU-Partnern die türkische Regierung wiederholt darauf hingewiesen, dass die EU-Beitrittspartnerschaft mittelfristig die Aufhebung aller rechtlichen Vorschriften fordert, welche die Gewährleistung kultureller Vielfalt im Bildungsbereich in der Türkei behindern. Die Lage lasse sich am besten im Dialog mit der Türkei verbessern, so die Regierung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_091/07
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