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022/2003
Stand: 30.01.2003
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Situation des Inline-Skatings auf dem Prüfstand

Sportausschuss

Berlin: (hib/POT) Mit der Lage des Inline-Skatings hat sich Sportausschuss am Mittwochnachmittag befasst. Ergebnis des Gesprächs mit der Präsidentin des Deutschen Rollsport- und Inline-Verbandes, Ute Villwock, war dabei, dass die gegenwärtige verkehrsrechtliche Stellung aus Sicht der Inline-Skater nicht befriedigend ist. Ein "Königsweg" für eine allen Verkehrsteilnehmern gerecht werdende Neuregelung zeichnet sich derzeit aber noch nicht ab. Die Vertreterin der Bundesregierung aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wies darauf hin, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage Inline-Skates keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind. Nach der StVO gehören sie zu den besonderen Fortbewegungsmitteln. Inline-Skater müssen daher die Gehwege benutzen und sind verkehrsrechtlich als Fußgänger zu betrachten. Diese Auffassung sei durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes im März 2002 noch einmal ausdrücklich bestätigt worden. Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen durchgeführte Studie habe ergeben, dass die Zuordnung der Inline-Skater zum Fußgängerbereich im Interesse aller Teilnehmer richtig sei, weil sie die relativ geringsten Sicherheitsrisiken mit sich bringe. Gegenwärtig liege ein Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen vor, das Inline-Skaten auf geeigneten Radwegen zuzulassen, führte die Regierungsvertreterin weiter aus. Da eine eventuell notwendige Zusatzbeschilderung für Inline-Skater und die Prüfung der Beschaffenheit von Radwegen in den Aufgabenbereich der Kommunen falle, sei man mit diesen im Gespräch. Ein diesbezügliches Votum der kommunalen Spitzenverbände stehe noch aus. Ute Villwock betonte in ihrer Stellungnahme, dass die gegenwärtige Zuordnung der Inline-Skater zum Fußgängerbereich aus Sicht ihres Verbandes unbefriedigend sei. Der Verband führe selber Schulungen zur Verkehrssicherheit durch. Außerdem sei Inline-Skating in einigen Bundesländern bereits als Schulsportart anerkannt. Dies sei eine wichtige Voraussetzung dafür, Radwege und Tempo-30-Zonen für Inline-Skater freizugeben.

Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, dass in der Praxis gegenwärtig eine großzügige Regelauslegung festzustellen sei, wenn Inline-Skater den Radweg oder die Fahrbahn in Tempo-30- Zonen benutzen. Das neue Phänomen des Inline-Skatings bedürfe aber einer sachgerechten Lösung. Erschwert werde diese Suche allerdings auch dadurch, dass Inline-Skates für die einen ein Sportgerät darstellten, während sie andere als Fortbewegungsgerät im Alltag verwendeten. Dass die gegenwärtige Regelung nicht befriedigend sei, komme darin zum Ausdruck, dass sich in der Praxis andere als die rechtlich vorgesehenen Lösungen entwickelt hätten. Daran erinnerte die CDU/CSU-Fraktion in der Diskussion. Ziel müsse es sein, Rechtslage und Alltagspraxis in Einklang zu bringen. Pragmatische Lösungen stießen immer dann an Grenzen, wenn sich beispielsweise Unfall- und Haftungsfragen stellen. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist eine für alle Verkehrsteilnehmer befriedigende Lösung nur schwierig zu erzielen. Ausnahmeregelungen für Inline-Skater zu schaffen, dies zeigten Erfahrungen mit entsprechenden Regelungen für die Benutzung von Fahrrädern in Fußgängerzonen, führe meist zu unvorhergesehenen Folgeproblemen. Die FDP-Fraktion warnte davor, die Benutzung von Inline-Skates zum Beispiel durch aufwendige Zusatzbeschilderungen überzuregulieren. Wichtig seien vielmehr klare Regeln und die Eigeninitiative des Einzelnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_022/01
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