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041/2003
Stand: 20.02.2003
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FDP: Bundesregierung soll den Haushaltsentwurf 2003 zurücknehmen

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll den Haushaltsentwurf 2003 zurücknehmen und einen den ökonomischen und finanzwirtschaftlichen Entwicklungen entsprechenden überarbeiteten Etatentwurf vorlegen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/458). Die gegenwärtige wirtschaftliche Entwicklung und die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit mit 4,6 Millionen Menschen im Januar 2003 lassen keine Verbesserung der Finanzsituation in den öffentlichen Haushalten kurzfristig erwarten, heißt es in der Begründung. Der Bundeshaushalt sei gekennzeichnet von zu positiven Annahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite. Mindereinnahmen und Mehrausgaben würden die Folge sein. Eine Schieflage des Haushalts sei heute bereits absehbar, so die FDP-Fraktion. Als Beispiele nennen die Liberalen unter anderem, dass bei der Aufstellung des Haushalts ein Wirtschaftswachstum (BIP) von 1,5 Prozent unterstellt worden sei. Das Jahreswirtschaftsgutachten der Bundesregierung gehe jedoch von 1 Prozent BIP aus. Bereits jetzt bestehe eine Finanzierungslücke von einer Milliarde Euro auf der Einnahmenseite auf Grund der schwachen Konjunktur und der hohen Arbeitslosenzahl. Die im Jahresdurchschnitt unterstellten Arbeitslosenzahlen von 4,14 Millionen und die dafür im Haushalt bereitgestellten Mittel bei der Arbeitslosenhilfe in Höhe von 12,3 Milliarden Euro liefen schon jetzt der tatsächlichen Entwicklung hinterher. Im Januar 2003 habe der Mittelabfluss mit mehr als 200 Millionen Euro über der Veranschlagung gelegen. Schließlich weist die Fraktion darauf hin, dass die Bundesanstalt für Arbeit (BA) ohne zusätzliche Mittel im vorliegenden Haushaltsentwurf auskommen soll. Noch im Haushalt 2002 habe der Zuschuss an die BA insgesamt 5,6 Milliarden Euro betragen. Daher sei eine Anpassung der Haushalts- und Finanzplanung durch Vorlage eines überarbeiteten Haushaltsentwurfs 2003 notwendig, heißt es in dem FDP-Antrag abschließend.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_041/04
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