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053/2003
Stand: 12.03.2003
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Bundesrat: Regierung soll bei der Zuwanderung "breiten Konsens" suchen

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/WOL) Mit der Begründung, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Zuwanderung inhaltlich identisch ist mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 1. März 2002, hält der Bundesrat eine erneute detaillierte Stellungnahme dazu für nicht angebracht. Darüber informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (15/522). Das Gesetz hatte nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht die Zustimmung des Bundesrates gefunden. Die Länderkammer lege nun dar, der vorliegende Gesetzentwurf bedürfe insgesamt einer umfassenden Überarbeitung in den Bereichen Zuwanderung und Integration. Die Bundesregierung werde deshalb mit Nachdruck aufgefordert, "in den weiteren parlamentarischen Beratungen einen von einer breiten Mehrheit getragenen Konsens zu suchen".

In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie sei "wie der Bundesrat der Auffassung, in der für Deutschland wichtigen Frage der Regelung der Zuwanderung müsse ein Konsens gefunden werden". Sie werde sich daher "mit allen Vorstellungen sorgfältig auseinandersetzen". Die Regierung betont allerdings, "die grundlegenden Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfes und sein ausgewogener Charakter sollten nicht in Frage gestellt werden".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_053/02
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