Bonn als Sekretariatssitz der Bonner Konvention festlegen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/1473) vorgelegt, der darauf abzielt, das Abkommen vom 18. September 2002 zwischen Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (so genannte Bonner Konvention) über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens zu ratifizieren. Mit dem Abkommen wird der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit des Sekretariats der Bonner Konvention an seinem Sitz in Bonn festgelegt. Das Abkommen enthält darüber hinaus Regelungen zur Erteilung von Einreisegenehmigungen am Ort der Einreise, zur Rechtsfähigkeit des Sekretariats in Deutschland sowie zur Immunität von der deutschen Gerichtsbarkeit zu Gunsten von Personen, die aufgrund des Übereinkommens in Deutschland amtlich tätig sind.