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185/2003
Stand: 09.09.2003
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Unterstützung für ehemalige politische Häftlinge "umgehend sicherstellen"

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in jedem anerkannten Einzelfall die Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage nach dem Häftlingshilfegesetz in diesem Jahr auch tatsächlich auszahlen kann. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion mit einem Antrag (15/1524). In der Begründung der Initiative heißt es, die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge könne derzeit keine Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage gewähren, weil die dafür im Stiftungshaushalt 2003 vorgesehenen Mittel bereits verbraucht seien. Den Angaben zufolge handelt es sich um 767 000 Euro aus Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt 2003 und weitere 767 000 Euro aus dem Stiftungsvermögen. Laut Union warten über 800 anerkannte politische Häftlinge seit Monaten vergeblich auf diese einmalige Unterstützung. Zur Auszahlung der Anträge fehlen laut Fraktion etwa 2 Millionen Euro. Für die bis 2003 noch zu erwartenden Anträge werde eine weitere Million Euro nötig sein. Falls der Stiftung nicht zusätzliche Mittel zugewiesen würden, drohe damit bereits jetzt jedem neuen Antragsteller, trotz fristgemäßer Antragstellung überhaupt keine Unterstützung mehr zu erhalten, weil das Häftlingshilfegesetz im Jahr 2005 auslaufe. Die Union betont, das hohe Alter der Betroffenen und die bei den überprüften Anträgen zweifelsfrei nachgewiesene wirtschaftliche Notlage gebiete es, die Zuweisung an die Stiftung sofort zu überweisen und für das laufende Haushaltsjahr entsprechend zu erhöhen. Für das Jahr 2004 sei davon auszugehen, dass die von der Regierung im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mittel ebenfalls nicht ausreichen und gegenüber dem Regierungsentwurf um 3,3 Millionen Euro erhöht werden müssen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_185/08
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