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216/2003
Stand: 14.10.2003
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Regierung teilt Einwände des Bundesrates zum Steueramnestiegesetz nicht

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung teilt nicht die Bedenken, die der Bundesrat gegenüber dem Gesetzentwurf zur Förderung der Steuerehrlichkeit (15/1521) geäußert hat. Die von der Länderkammer genannten Gründe im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und die Haushaltsrisiken des Gesetzes seien nicht überzeugend, heißt in einer Unterrichtung (15/1661). In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat angemerkt, der Vorschlag der Regierung, auch bisher nicht realisierbare Steueransprüche des Staates durch eine zeitlich begrenzte Amnestie zu erschließen, beinhalte lediglich eine pauschale Amnestierung jeder Art von Steuerhinterziehung. Notwendige Voraussetzung einer rechtsstaatlichen Amnestie sei jedoch, die gleichmäßige Besteuerung auch in der Zukunft sicherzustellen. Nur unter diesen Voraussetzungen könne der Gesetzgeber davon ausgehen, dass das Rechtsbewusstsein der Steuerzahler durch den nachträglich gebilligten Verstoß gegen die gleichmäßige Steuererhebung nicht "unheilbar verletzt" wird. Das Ziel größere Besteuerungsgerechtigkeit werde verfehlt, so der Bundesrat, wenn die Amnestie nicht dazu führe, dass die Kapitalanlage im Inland auch steuerlich wieder attraktiver wird. Gegenüber den steuerehrlichen Bürgern und Unternehmern sei eine Strafbefreiung für Steuerhinterziehung nur zu rechtfertigen, wenn gewährleistet sei, dass die von der Amnestie Begünstigten sich künftig an der Finanzierung der allgemeinen Lasten beteiligen. Der Regierungsentwurf führe zu erheblichen Ungleichbehandlungen zum Nachteil der gesetzestreuen Bevölkerung.

Die eingeschränkte Verwendung von Daten, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, stehe im krassen Gegensatz zu den Bemühungen, Schwarzarbeit, Geldwäsche und organisierte Kriminalität effektiver zu bekämpfen, heißt es. Die Regelung berge die Gefahr, dass vor allem Schwerstkriminelle sich der staatlichen Geldwäsche bedienen. Kritisiert wird ferner, dass unter die Strafbefreiung auch die banden- und gewerbsmäßige Steuerhinterziehung fallen soll. Der Verzicht auf eine Strafverfolgung sei in diesen Fällen ein "kriminalpolitisch bedenkliches Signal" und nicht hinnehmbar. Wenn die Amnestie nicht mit einer Abgeltungssteuer verbunden werde, sei es gut vorstellbar, dass ein Steuerpflichtiger die Amnestie in Anspruch nimmt, wenn er künftig seine Kapitalerträge mit dem hohen individuellen Einkommensteuersatz versteuern muss. Der Bundesrat bezweifelt, dass die von der Regierung eingeplanten Mehreinnahmen auf Grund der Amnestie von 5 Milliarden Euro erreichbar sind.

Die Regierung hält in ihrer Gegenäußerung die Befürchtungen für unbegründet. Die Regelungen des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordung blieben durch dieses Gesetzes unberührt. Die Verfolgung und Ahndung solcher Delikte werde durch die "Brücke in die Steuerehrlichkeit" nicht eingeschränkt. Einerseits würden den Steuerunehrlichen attraktive Bedingungen zur freiwilligen Rückkehr in die Steuerehrlichkeit geboten, andererseits die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden wesentlich verbessert, so die Regierung. Sie erklärt jedoch, dass sie für Veränderungsvorschläge im weiteren Gesetzgebungsverfahren einschließlich eines Vermittlungsverfahrens offen sei und eine Einigung mit dem Bundesrat anstrebe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_216/02
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