Bund soll an Regionalförderung in den alten und neuen Ländern festhalten
Berlin: (hib/VOM) Der Bund soll sich weiterhin an einer Finanzierung der Regionalförderung in Westdeutschland beteiligen. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/1986). Die Regierung solle sich dafür einsetzen, dass die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) als regelgebundenes System und Koordinationsrahmen einer gemeinsamen Regionalförderung von Bund und Ländern grundsätzlich erhalten bleibt. Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Förderung müsse in den alten und neuen Ländern gewährleistet bleiben. Die Regierung wird gebeten, dem Deutschen Bundestag Vorschläge zu machen, inwieweit die GA zu einem gesamtdeutschen Strukturförderungsrahmen weiterentwickelt werden kann, der dem Umstrukturierungsprozess in den neuen Ländern und den strukturschwachen Regionen in den alten Ländern Rechnung trägt. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen setze die GA erhebliche Investitionsanreize und habe die Schaffung und Sicherung zahlreicher Arbeitsplätze in der mittelständischen Wirtschaft unterstützt. Nach einem Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit seien in den letzten drei Jahren mit den Fördermitteln in den alten Ländern Investitionen von 5,4 Milliarden Euro angestoßen, 47.823 Arbeitsplätze gesichert und 26.612 zusätzliche Arbeitsplätze neu geschaffen worden. In den neuen Ländern sei ein Investitionsvolumen von rund 26,5 Milliarden Euro angestoßen worden. Damit hätten 227.036 Dauerarbeitsplätze gesichert und 88.672 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen werden können.