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069/2004
Stand: 12.03.2004
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Bundesagentur für Arbeit hat rund 232.000 Bildungsgutscheine ausgegeben

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind im vergangenen Jahr insgesamt gut 232.000 Bildungsgutscheine ausgegeben worden, von denen rund 140.000 als "bewilligt" erfasst worden seien. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2640) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/2527) zur Situation der Weiterbildung. Die eingelösten Bildungsgutscheine würden nicht gesondert bundesweit statistisch erfasst. Als "bewilligt" gälten die eingereichten und bereits bearbeiteten Bildungsgutscheine. Die bereits eingereichten, aber noch nicht abschließend bearbeiteten Gutscheine seien darin nicht enthalten. Bei etwa 22.900 im vergangenen Jahr ausgehändigten Bildungsgutscheinen sei die Gültigkeitsdauer zum Jahresende noch nicht abgelaufen gewesen, sodass eine Einlösung auch später noch möglich gewesen sei. Von den Gutscheinen mit abgeschlossener Gültigkeitsdauer seien damit fast 80 Prozent eingelöst worden.

Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit vor Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung hat nach Angaben der Bundesagentur im letzten Jahr 8,7 Monate, 2002 10,2 Monate, 2001 9,9 Monate und 2000 9,6 Monate betragen. Die Erstattungsbeträge für die Weiterbildungskosten seien im Jahr 2003 mit 2,03 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr (2,7 Milliarden Euro) zurückgegangen. In diesen Beträgen seien "nicht quantifizierbare Zahlungen" enthalten, die nicht den Bildungsträgern zugeflossen seien, also Erstattungen von Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten oder Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung. Die Regierung wertet den Ausgabenrückgang als Ergebnis der "wirkungsorientierten, verstärkt auf Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichteten Geschäftspolitik". Die Einführung des Bildungsgutscheines stelle nur ein Element der neu ausgerichteten Weiterbildungsförderung dar. Die Wettbewerbssituation der Träger der Weiterbildung habe sich auch durch die Neugewichtung der Förderung aufgrund von Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit verschärft, hänge aber auch von Marktentwicklungen ab. Seit Mitte 2003 seien die Bildungsträger aufgefordert worden, heißt es weiter, ihre zugelassenen oder zur Zulassung beantragten Weiterbildungsangebote in eine Datenbank einzugeben. Zum Jahresende seien rund 7.000 Angebote von 1.300 unterschiedlichen Bildungsträgern zur Weiterbildungsförderung zugelassen oder beantragt gewesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_069/04
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