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137/2004
Stand: 25.05.2004
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Mindestalter für die Zugehörigkeit zu den Streitkräften auf 18 Jahre heraufsetzen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Die Teilnahme an bewaffneten Konflikten und für die Zugehörigkeit zu den Streitkräften eines Vertragsstaates, ab der Personen unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen dürfen, soll verbindlich auf 18 Jahre angehoben werden. Dies sieht ein am 6. September 2000 in New York unterzeichnetes Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vor, das auch eine Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten betrifft. Dazu hat die Bundesregierung jetzt einen Ratifikations-Gesetzentwurf (15/3176) vorgelegt. Bisher gilt als Mindestalter für die Teilnahme an bewaffneten Konflikten und für die Zugehörigkeit zu den Streitkräften eines Vertragsstaates das Alter von 15 Jahren. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Mai beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_137/03
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