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240/2004
Stand: 07.10.2004
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Assoziationsabkommen zwischen der EU und Chile ratifizieren

Europa/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abkommen vom 18. November 2002 über eine Assoziation zwischen der EU und Chile vorgelegt, um eine Ratifizierung des Abkommens zu erreichen (15/3881). Mit dem Vertragswerk soll das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Chile vom Juni 1996 ersetzt werden. Nach Mexiko ist Chile das zweite Land Lateinamerikas, mit dem auf der Basis des Assoziationsabkommens die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen der EU und Chile intensiviert und die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung des lateinamerikanischen Staates unterstützt werden soll. Das Abkommen umfasse unter anderem ein gemeinsames Bekenntnis zur Wahrung der Grundsätze von Demokratie und Menschenrechten und enthalte das umfassendste Wirtschafts- und Handelskapitel eines Assoziationsabkommens, das die EU bis heute unterzeichnet habe, heißt es in der Erläuterung.

Danach sollen die Zölle für gewerbliche Erzeugnisse bis 1. Januar 2010 vollständig abgebaut und die Zölle für bestimmte agrarische Grundprodukte innerhalb von Zollkontingenten aufgehoben oder gesenkt werden. Die finanzielle Zusammenarbeit erstreckt sich vor allem auf die Förderung von Reformen zur Wirtschaftsmodernisierung und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur Chiles. Neben Regelungen für die Niederlassung von Gesellschaften, der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen, der Leistungsbilanzzahlung in konvertibler Währung, der Anwendung des Wettbewerbs- und Beihilferechts der EU dient die vereinbarte wirtschaftliche Zusammenarbeit den Angaben zufolge auch dem Ziel, die Kooperation im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche, des Drogenmissbrauchs, des Terrorismus und der regionalen Integration zu intensivieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_240/01
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