hib-Meldung
287/2004
Stand: 23.11.2004
Fraktionen für mehr Praxisorientierung und Transparenz bei Parteienfinanzen
15/4246). Dem Entwurf zufolge geht es
dabei nicht um Eingriffe in die Substanz der Erneuerungen des
Achten Änderungsgesetzes, sondern im Wesentlichen um
Detailkorrekturen. Diese sollen sicherstellen, dass die
Neuregelungen entsprechend der Absicht des Gesetzgebers aus dem
Jahr 2002 "in der Praxis umsetzbar sind und die notwendige
Transparenz der Parteienfinanzen gewährleisten". So sollen die
Bestimmungen über die Rechnungslegung der Parteien
präzisiert und ergänzt werden. Erstmals soll, so die
Fraktionen, auch im Gesetzestext klar zum Ausdruck gebracht werden,
dass die Rechnungslegung nicht kameralistischem Vorbild folgt,
sondern dass es sich um eine den Möglichkeiten politischer
Parteien angepasste kaufmännische Bilanz handelt. Damit werde
der von der Parteienfinanzierungskommission in ihrem
Abschlussbericht erhobenen Forderung nach Einführung des
Rechnungsstils einer doppelten Buchführung Rechnung getragen.
Ebenfalls dem Vorschlag der Parteienfinanzierungskommission
folgend, soll der bisherige parteienspezifische Warenkorb zur
Anpassung der absoluten Obergrenze staatlicher Finanzierung der
Parteien durch eine Kombination vorhandener Indizes ersetzt werden.
Damit entfällt nach Ansicht der Fraktionen die Notwendigkeit
zur regelmäßigen Berufung einer
Parteienfinanzierungskommission. Die Neuregelungen, die die
Rechnungslegung betreffen, sollen laut Entwurf rückwirkend
bereits für das Rechnungsjahr 2004 angewendet werden. Zugleich
werde den Parteien mit einer Übergangsregelung die
Möglichkeit gegeben, die neuen Bestimmungen bereits den
Rechenschaftsberichten für das Jahr 2003 zugrunde zu
legen.
Berlin: (hib/WOL) Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und FDP haben den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur
Änderung des Parteiengesetzes vorgelegt (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_287/01